Eine Zensur findet statt | Von Michael Meyen
11 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Monaten
Die Landesanstalt für Medien NRW moniert vier Multipolar-Artikel
und droht mit einem „förmlichen Verwaltungsverfahren“ sowie mit
Strafgeld.
Ein Standpunkt von Michael Meyen.
Die deutsche Zensurbürokratie ist wieder da. Ich hatte das fast
vergessen bei all der Aufregung weltweit. Pawel Durov,
Telegram-Gründer, fliegt in französische Haft. Mark Zuckerberg,
Facebook-Gründer, spricht über die Corona-Zensur und den Druck
aus dem Weißen Haus. Und Elon Musk, X-Chef, bekommt Post aus
Brüssel. Wehe dem, der dies sagt oder das. Mit dem Digital
Services Act kriegen wir euch alle.
In Deutschland reicht dafür seit 2020 der Medienstaatsvertrag,
der aus den Landesmedienanstalten Zensurbehörden für die digitale
Unterwelt gemacht hat. Man muss dazu ein wenig einsteigen in das
Dickicht der deutschen Medienpolitik und dabei mit dem
Grundgesetz beginnen. „Eine Zensur findet nicht statt“: Dieser
schöne, schlichte Satz aus Artikel 5 stimmt nur noch, wenn sein
Kernbegriff „ganz eng“ ausgelegt wird – als eine „Vorprüfung“,
die direkt vom Staat ausgeht und im Extremfall zu einem „Verbot
von Äußerungen“ führen kann (1). Einfacher formuliert: Es gibt
immer noch kein Wahrheitsministerium. Es gibt auch kein
Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda wie im Dritten
Reich und kaum Staats- oder Parteimedien wie in der DDR, wo schon
die Besitzverhältnisse keinen Zweifel daran gelassen haben, wer
dort der Zensor war. Es gibt allerdings eine Allianz von Staaten
und Digitalkonzernen, die den gleichen Effekt hat. Siehe oben.
Ich verzichte an dieser Stelle darauf, in die Details zu gehen
und noch einmal all die kleinen Bausteine auseinanderzunehmen,
die seit Ende der Nullerjahre aufgeschichtet wurden, um die
Version der Wirklichkeit zu schützen, die die Regierungen über
ihre Propaganda-Apparate verbreiten. Man kann das in meinem
Büchlein über „Cancel Culture“ nachlesen oder noch kompakter in
einem Aufsatz mit dem sprechenden Titel „Propaganda und Zensur im
Digitalkonzernstaat“. Die Landesmedienanstalten spielen in beiden
Texten nur eine Nebenrolle, obwohl sie die größte Bedrohung für
alle sind, die sich ohnehin jenseits der Plattformen bewegen oder
inzwischen darauf verzichten, auf die Algorithmen und das
Publikum von YouTube und Co. zu setzen, weil sie wissen, dass ab
einer bestimmten Reichweite ohnehin der Hammer
fällt. Apolut zum Beispiel. 4000 Euro Strafe für ein
„Gedankenverbrechen“, so Markus Fiedler pointiert in
einem Kommentar vom August 2023.
Nun also Multipolar. Diesmal ist es nicht die Medienanstalt
Berlin Brandenburg, sondern die Landesanstalt für Medien NRW,
weil das Impressum dorthin verweist. Der Behördenname ist aber
ohnehin austauschbar, weil Prinzip und Vorgehen sich gleichen wie
ein Ei dem anderen. Wieder geht es um Paragraf 19
des Medienstaatsvertrags, eingeführt im November 2020. Ein
Schelm, wer Arges dabei denkt und sich zugleich erinnern will an
eine Lockdown-Opposition, die aus dem Netz auf die Straßen
schwappte....
... hier weiterlesen:
https://apolut.net/eine-zensur-findet-statt-von-michael-meyen
+++
Dieser Beitrag erschien zuerst am 28. August 2024 bei
freie-medienakademie.de
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Bildquelle: TonTonic / shutterstock
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