#106: Steuertipps für Studenten: So holst Du das Maximum aus Deinem Studium heraus
30 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Monaten
In dieser Episode gehen wir auf die steuerlichen Möglichkeiten für
Studenten ein, um ihre Ausgaben während des Studiums steuerlich
geltend zu machen. Wir beleuchten detailliert, welche Kosten
abgesetzt werden können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf
der Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium, da sich hier
entscheidende steuerliche Unterschiede ergeben, insbesondere im
Hinblick auf die Absetzbarkeit von Kosten und die Möglichkeit eines
Verlustvortrags. Ein weiterer zentraler Punkt ist die
Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium. Während im
Erststudium die Kosten bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben geltend
gemacht werden können, bietet das Zweitstudium deutlich mehr
steuerliche Vorteile. Hier können die Studienkosten in unbegrenzter
Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, und es besteht die
Möglichkeit, Verluste in die Folgejahre mitzunehmen. Wir erläutern,
warum das Zweitstudium, etwa ein Master- oder Aufbaustudium,
besonders lukrativ ist und zeigen anhand eines Beispiels, wie sich
durch den Verlustvortrag erhebliche Steuerersparnisse erzielen
lassen. Zudem definieren wir, was als Erstausbildung gilt. Nach der
Rechtsprechung des BFH ist eine Berufsausbildung jede ernsthaft
betriebene Vorbereitung auf einen künftigen Beruf. Wir erklären,
welche Ausbildungen als Erstausbildung anerkannt werden und wie
sich dies steuerlich auswirkt, insbesondere im Hinblick auf die
Möglichkeit, Kosten als Werbungskosten oder vorweggenommene
Betriebsausgaben geltend zu machen. Auch die steuerlichen
Regelungen rund um die doppelte Haushaltsführung werden
thematisiert. Wir erläutern, unter welchen Bedingungen Studierende
die Kosten für eine zweite Wohnung am Studienort absetzen können,
und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, etwa die
finanzielle Beteiligung an den Kosten des Hauptwohnsitzes, meist
bei den Eltern. Interessant hierzu ist auch unsere Folge #42 zur
doppelten Haushaltsführung:
https://seidochnichtbesteuert.podigee.io/43-neue-episode Ein
weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Kindergeld. Wir diskutieren,
unter welchen Umständen auch im Zweitstudium ein Anspruch auf
Kindergeld besteht, und welche zeitlichen und sachlichen
Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Ausbildung als
einheitliche Erstausbildung anerkannt wird. Zusätzlich geben wir
einen Überblick darüber, wann und warum es sich für Studierende
lohnt, eine Steuererklärung zu erstellen, insbesondere dann, wenn
sie während der Ferien oder neben dem Studium arbeiten. Hierbei
gehen wir auch auf das Werkstudentenprivileg ein, das eine
Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung
ermöglicht, solange die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden
nicht überschreitet.
Studenten ein, um ihre Ausgaben während des Studiums steuerlich
geltend zu machen. Wir beleuchten detailliert, welche Kosten
abgesetzt werden können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf
der Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium, da sich hier
entscheidende steuerliche Unterschiede ergeben, insbesondere im
Hinblick auf die Absetzbarkeit von Kosten und die Möglichkeit eines
Verlustvortrags. Ein weiterer zentraler Punkt ist die
Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium. Während im
Erststudium die Kosten bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben geltend
gemacht werden können, bietet das Zweitstudium deutlich mehr
steuerliche Vorteile. Hier können die Studienkosten in unbegrenzter
Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, und es besteht die
Möglichkeit, Verluste in die Folgejahre mitzunehmen. Wir erläutern,
warum das Zweitstudium, etwa ein Master- oder Aufbaustudium,
besonders lukrativ ist und zeigen anhand eines Beispiels, wie sich
durch den Verlustvortrag erhebliche Steuerersparnisse erzielen
lassen. Zudem definieren wir, was als Erstausbildung gilt. Nach der
Rechtsprechung des BFH ist eine Berufsausbildung jede ernsthaft
betriebene Vorbereitung auf einen künftigen Beruf. Wir erklären,
welche Ausbildungen als Erstausbildung anerkannt werden und wie
sich dies steuerlich auswirkt, insbesondere im Hinblick auf die
Möglichkeit, Kosten als Werbungskosten oder vorweggenommene
Betriebsausgaben geltend zu machen. Auch die steuerlichen
Regelungen rund um die doppelte Haushaltsführung werden
thematisiert. Wir erläutern, unter welchen Bedingungen Studierende
die Kosten für eine zweite Wohnung am Studienort absetzen können,
und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, etwa die
finanzielle Beteiligung an den Kosten des Hauptwohnsitzes, meist
bei den Eltern. Interessant hierzu ist auch unsere Folge #42 zur
doppelten Haushaltsführung:
https://seidochnichtbesteuert.podigee.io/43-neue-episode Ein
weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Kindergeld. Wir diskutieren,
unter welchen Umständen auch im Zweitstudium ein Anspruch auf
Kindergeld besteht, und welche zeitlichen und sachlichen
Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Ausbildung als
einheitliche Erstausbildung anerkannt wird. Zusätzlich geben wir
einen Überblick darüber, wann und warum es sich für Studierende
lohnt, eine Steuererklärung zu erstellen, insbesondere dann, wenn
sie während der Ferien oder neben dem Studium arbeiten. Hierbei
gehen wir auch auf das Werkstudentenprivileg ein, das eine
Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung
ermöglicht, solange die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden
nicht überschreitet.
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