#636 Beschwerde der Staatsanwaltschaft im Fall Vincenz: «Rechtsverweigerung» und «Schimäre» als Argumente?
Technische Tücken: Dateigrössenprobleme bei digitalen Eingaben
17 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Zunächst wird die elektronische Einreichung von Eingaben bei
Gericht von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor
Münch](https://www.d32.ch/personen) thematisiert. Ein
Anwaltskollege ist bei der elektronischen Einreichung an der
Dateigrösse gescheitert, wie der Urteilsbesprechung BGer
7B_248/2024 vom 03.06.2024 auf strafprozess.ch zu entnehmen ist.
Das Unverständnis für den Kollegen mischt sich mit dem
Unverständnis, dass die Gerichte bei der Digitalisierung nicht
endlich vorwärts machen. Weiter analysieren Gregi und Duri einen
Artikel der Sonntagszeitung über die Beschwerde der
Staatsanwaltschaft im Fall Vincenz gegen den Rückweisungsbeschluss
des Obergerichts. Der Artikel trägt den Titel 'Staatsanwaltschaft
spricht von «Rechtsbeugung» und «Schimäre»'. Was ist von dieser
Begründung der Staatsanwaltschaft zu halten? Welche taktischen
Überlegungen könnten dahinter stehen? Was ist bei der Zustellung
der Entscheidung des Obergerichts kommunikativ schief gelaufen? Ist
es tatsächlich unmöglich, bei einem Freispruch gegen das
Anklageprinzip zu verstossen, wie es die Staatsanwaltschaft laut
Artikel als Begründung anführt? In der SonntagsZeitung ist auch zu
lesen, dass das Urteil des Bundesgerichts bis Ende Jahr erwartet
wird. Ist dies realistisch? Links zu diesem Podcast: -
[Elektronische Eingabe bei Zivil- und
Strafverfahren](https://www.ch.ch/de/sicherheit-und-recht/elektronische-eingabe-zivil-und-strafverfahren/#adressen-der-eidgenossischen-gerichte)
- [Strafprozess.ch –
eGov-Fehlermeldung](https://www.strafprozess.ch/egov-fehlermeldung/)
- [Fall Pierin Vincenz: Staatsanwaltschaft spricht von
«Rechtsverweigerung» und «Schimäre» – Arthur Rutishauser in der
SonntagsZeitung](https://www.tagesanzeiger.ch/pierin-vincenz-staatsanwaltschaft-spricht-von-rechtsverweigerung-726694714049)
- [Bundesgerichtsurteil 6B_1010/2021: Rückweisung als nicht
wiedergutzumachender
Nachteil](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F10-01-2022-6B_1010-2021&lang=fr&type=show_document&zoom=YES&)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) -
Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) -
Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch
zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über
Strafverfolgung, Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach
'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
Gericht von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor
Münch](https://www.d32.ch/personen) thematisiert. Ein
Anwaltskollege ist bei der elektronischen Einreichung an der
Dateigrösse gescheitert, wie der Urteilsbesprechung BGer
7B_248/2024 vom 03.06.2024 auf strafprozess.ch zu entnehmen ist.
Das Unverständnis für den Kollegen mischt sich mit dem
Unverständnis, dass die Gerichte bei der Digitalisierung nicht
endlich vorwärts machen. Weiter analysieren Gregi und Duri einen
Artikel der Sonntagszeitung über die Beschwerde der
Staatsanwaltschaft im Fall Vincenz gegen den Rückweisungsbeschluss
des Obergerichts. Der Artikel trägt den Titel 'Staatsanwaltschaft
spricht von «Rechtsbeugung» und «Schimäre»'. Was ist von dieser
Begründung der Staatsanwaltschaft zu halten? Welche taktischen
Überlegungen könnten dahinter stehen? Was ist bei der Zustellung
der Entscheidung des Obergerichts kommunikativ schief gelaufen? Ist
es tatsächlich unmöglich, bei einem Freispruch gegen das
Anklageprinzip zu verstossen, wie es die Staatsanwaltschaft laut
Artikel als Begründung anführt? In der SonntagsZeitung ist auch zu
lesen, dass das Urteil des Bundesgerichts bis Ende Jahr erwartet
wird. Ist dies realistisch? Links zu diesem Podcast: -
[Elektronische Eingabe bei Zivil- und
Strafverfahren](https://www.ch.ch/de/sicherheit-und-recht/elektronische-eingabe-zivil-und-strafverfahren/#adressen-der-eidgenossischen-gerichte)
- [Strafprozess.ch –
eGov-Fehlermeldung](https://www.strafprozess.ch/egov-fehlermeldung/)
- [Fall Pierin Vincenz: Staatsanwaltschaft spricht von
«Rechtsverweigerung» und «Schimäre» – Arthur Rutishauser in der
SonntagsZeitung](https://www.tagesanzeiger.ch/pierin-vincenz-staatsanwaltschaft-spricht-von-rechtsverweigerung-726694714049)
- [Bundesgerichtsurteil 6B_1010/2021: Rückweisung als nicht
wiedergutzumachender
Nachteil](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F10-01-2022-6B_1010-2021&lang=fr&type=show_document&zoom=YES&)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) -
Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) -
Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch
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Strafverfolgung, Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
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