#003 Zwangsweise Unterbringung für eine Übergangszeit
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Eine betreute Person wird zwangsweise in der geschlossenen
Abteilung eines Pflegeheims untergebracht. Das Landgericht hält
die Genehmigung des Amtsgerichts für rechtswidrig. Dennoch
beendet es die Unterbringung nicht sofort, sondern lässt sie für
eine Übergangszeit von gut zwei Monaten weiterlaufen. Ist das
rechtens? Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 2024, Az. XII ZB
463/23, hier im Volltext nachzulesen.
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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen
mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.
Link zum Buch
Mein Buch "Zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung: Das
Betreuungsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas Verlag
bestellen. Auf der Webseite des Verlags gibt es auch eine
PDF-Datei, die Vorwort und Inhaltsverzeichnis enthält.
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