#003 Zwangsweise Unterbringung für eine Übergangszeit

#003 Zwangsweise Unterbringung für eine Übergangszeit

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Beschreibung

vor 3 Monaten

Eine betreute Person wird zwangsweise in der geschlossenen
Abteilung eines Pflegeheims untergebracht. Das Landgericht hält
die Genehmigung des Amtsgerichts für rechtswidrig. Dennoch
beendet es die Unterbringung nicht sofort, sondern lässt sie für
eine Übergangszeit von gut zwei Monaten weiterlaufen. Ist das
rechtens? Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.


Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 2024, Az. XII ZB
463/23, hier im Volltext nachzulesen.


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mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.


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Betreuungsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas Verlag
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