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Beschreibung
vor 3 Jahren
Mit der Gründung der Republik ist seit 1919 der Adel in Österreich
aufgehoben. Vorrechte auf Basis der Geburt in eine adelige Familie
bestehen nicht mehr. Es ist auch verboten, Adelstitel oder ähnliche
Bezeichnungen, die solche Vorrechte suggerieren, zu führen. Im
heute besprochenen aktuellen Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofes beantragte eine
österreichisch-französische Doppelstaatsbürgerin die Führung des
französischen "de" ("von") im Namen. In letzter Instanz entschied
nun der VwGH, dass dies nicht zulässig ist und die zuständige
Behörde ihren Antrag richtigerweise ablehnte.
aufgehoben. Vorrechte auf Basis der Geburt in eine adelige Familie
bestehen nicht mehr. Es ist auch verboten, Adelstitel oder ähnliche
Bezeichnungen, die solche Vorrechte suggerieren, zu führen. Im
heute besprochenen aktuellen Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofes beantragte eine
österreichisch-französische Doppelstaatsbürgerin die Führung des
französischen "de" ("von") im Namen. In letzter Instanz entschied
nun der VwGH, dass dies nicht zulässig ist und die zuständige
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