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Beschreibung
vor 4 Jahren
Die COVID-19-Pandemie kann es notwendig machen, auch starke
Beschränkungen der persönlichen Freiheit zuzulassen. Nach einem
aktuellen Beschluss des Obersten Gerichtshofes kann es auch
zulässig sein, Bewohner_innen von Alten- oder Pflegeheimen in
Einzelisolierung zu zwingen, auch wenn diese einen negativen
COVID-19-Test vorweisen können. In dieser Entscheidung des OGH war
das zulässig, weil das Risiko im betroffenen Heim besonders hoch
war und der Betroffene schwer dement war. Gelindere Mittel wie das
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder Einhaltung von Abstand waren
daher bei diesem Betroffenen nicht möglich. Die Entscheidung macht
die persönlichen Schicksale besonders verletzlicher
Personen(gruppen) in dieser Pandemie deutlich.
Beschränkungen der persönlichen Freiheit zuzulassen. Nach einem
aktuellen Beschluss des Obersten Gerichtshofes kann es auch
zulässig sein, Bewohner_innen von Alten- oder Pflegeheimen in
Einzelisolierung zu zwingen, auch wenn diese einen negativen
COVID-19-Test vorweisen können. In dieser Entscheidung des OGH war
das zulässig, weil das Risiko im betroffenen Heim besonders hoch
war und der Betroffene schwer dement war. Gelindere Mittel wie das
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder Einhaltung von Abstand waren
daher bei diesem Betroffenen nicht möglich. Die Entscheidung macht
die persönlichen Schicksale besonders verletzlicher
Personen(gruppen) in dieser Pandemie deutlich.
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