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Beschreibung
vor 4 Jahren
Wenn jemand durch eine rechtswidrige, hoheitliche Handlung des
Staates geschädigt wird, kann sie/er vom Staat den Schaden ersetzt
bekommen. Dafür muss man nach dem Amtshaftungsgesetz (AHG)
vorgehen, dass einige Besonderheiten im Gegensatz zum normalen
Schadenersatz- und Verfahrensrecht hat. Das musste auch der Kläger
der besprochenen OGH-Entscheidung erkennen: Sein rein
zivilrechtliches Begehren, dass ein Gemeinderat eine angeblich
beleidigende Äußerung widerrufe, wurde zurückgewiesen, weil dafür
grundsätzlich nach dem AHG vorzugehen sei. Wir besprechen den
Hintergrund der Entscheidung und die Besonderheiten des AHG.
Staates geschädigt wird, kann sie/er vom Staat den Schaden ersetzt
bekommen. Dafür muss man nach dem Amtshaftungsgesetz (AHG)
vorgehen, dass einige Besonderheiten im Gegensatz zum normalen
Schadenersatz- und Verfahrensrecht hat. Das musste auch der Kläger
der besprochenen OGH-Entscheidung erkennen: Sein rein
zivilrechtliches Begehren, dass ein Gemeinderat eine angeblich
beleidigende Äußerung widerrufe, wurde zurückgewiesen, weil dafür
grundsätzlich nach dem AHG vorzugehen sei. Wir besprechen den
Hintergrund der Entscheidung und die Besonderheiten des AHG.
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