Kontrolliertes Trinken: Neue Wege in der Suchtbehandlung
Wer alkoholkrank ist, darf nie wieder trinken und behält seine
Arbeitsstelle in der Regel nur, wenn er krankheitseinsichtig und
therapiebereit ist. So lautet – seit Jahrzehnten – das Mantra der
höchstrichterlichen Rechtsprechung in Fällen der...
24 Minuten
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vor 2 Monaten
Wer alkoholkrank ist, darf nie wieder trinken und behält seine
Arbeitsstelle in der Regel nur, wenn er krankheitseinsichtig und
therapiebereit ist. So lautet – seit Jahrzehnten – das Mantra der
höchstrichterlichen Rechtsprechung in Fällen der Suchterkrankung.
In der medizinischen Praxis werden seit Jahr und Tag indes auch
alternative Konzepte vertreten, etwa das sogenannte kontrollierte
Trinken. Auch die Gerichte ziehen nach und behandeln etwa den
früher „verteufelten“ Rückfall eines Arbeitnehmers gnädiger als
noch vor wenigen Jahren. Was – falls irgendetwas – aber bedeuten
neue Wege in der Suchtbehandlung für die Betriebsratsarbeit, etwa
im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements? Die
Fachreferenten Hartmuth Brandt und Niklas Pastille, LL.M. wagen
in diesem spannend-spekulativen Beitrag eine Prognose.
Themen in der heutigen Folge:
Alkoholismus in der Rechtsprechung: Wann Suchtkranke vom
Arbeitgeber entlassen werden können (und wann nicht)
Jenseits der Abstinenz: Neue Behandlungsmethoden, die Sie
kennen müssen
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 1
https://www.waf-seminar.de/br122
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