Pensionsrückstellung und vGA, Unternehmereigenschaft einer Grundstücksgemeinschaft und Verspätungszuschläge für Feststellungserklärungen | Steuernachrichten Update 37/24
Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung und vGA,
Unternehmereigenschaft einer Grundstücksgemeinschaft bei Vermietung
von Garagen und Verspätungszuschläge für Erklärungen zur
gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
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Beschreibung
vor 1 Woche
Mit der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung
sollen z.B. die Einkünfte der Mitunternehmer festgestellt werden.
Diese werden dem jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzamt zur
Veranlagung mitgeteilt. – Wonach richtet sich die Höhe von
Verspätungszuschlägen, wenn die Feststellungserklärung verspätet
eingereicht wird?
Sachverhalt:
Eine GbR reichte ihre Feststellungserklärung ca. 4 Monate
verspätet ein. Das Finanzamt setzt gegen den Mitunternehmer A
einen Verspätungszuschlag von 966 Euro fest.
Der A hatte 22 Monate zuvor seine Vorauszahlungen zur
Einkommensteuer heraufsetzen lassen. Tatsächlich war sein
tatsächlicher Gewinnanteil lediglich halb so hoch, wie seinerzeit
angenommen.
Mitunternehmer A klage gegen die Festsetzung dieser
Verspätungszuschläge.
Urteil:
Das FG Baden-Württemberg gab dem Kläger Recht. -
Verspätungszuschläge sollen den Vorteil ausgleichen, den der
Steuerpflichtige durch die verspätete Abgabe der Erklärung
erzielt hat. – Mitunternehmer A hatte aber Steuervorauszahlungen
auf den fast doppelten Gewinn gezahlt, so dass hier die Erhebung
des Verspätungszuschlags nicht rechtmäßig war.
Fazit:
Mit dem Urteil zeigt sich einmal mehr, wie bedeutsam die
Überprüfung und Anpassung von Steuervorauszahlungen sein
kann.
FG Baden-Württemberg 15.11.2023, 12 K 1945/23, Rev. IV R
29/23
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