Pensionsrückstellung und vGA, Unternehmereigenschaft einer Grundstücksgemeinschaft und Verspätungszuschläge für Feststellungserklärungen | Steuernachrichten Update 37/24

Pensionsrückstellung und vGA, Unternehmereigenschaft einer Grundstücksgemeinschaft und Verspätungszuschläge für Feststellungserklärungen | Steuernachrichten Update 37/24

Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung und vGA, Unternehmereigenschaft einer Grundstücksgemeinschaft bei Vermietung von Garagen und Verspätungszuschläge für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
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Beschreibung

vor 1 Woche

Mit der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung
sollen z.B. die Einkünfte der Mitunternehmer festgestellt werden.
Diese werden dem jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzamt zur
Veranlagung mitgeteilt. – Wonach richtet sich die Höhe von
Verspätungszuschlägen, wenn die Feststellungserklärung verspätet
eingereicht wird?
Sachverhalt:
Eine GbR reichte ihre Feststellungserklärung ca. 4 Monate
verspätet ein. Das Finanzamt setzt gegen den Mitunternehmer A
einen Verspätungszuschlag von 966 Euro fest. 

Der A hatte 22 Monate zuvor seine Vorauszahlungen zur
Einkommensteuer heraufsetzen lassen. Tatsächlich war sein
tatsächlicher Gewinnanteil lediglich halb so hoch, wie seinerzeit
angenommen. 

Mitunternehmer A klage gegen die Festsetzung dieser
Verspätungszuschläge. 

Urteil:
Das FG Baden-Württemberg gab dem Kläger Recht. -
Verspätungszuschläge sollen den Vorteil ausgleichen, den der
Steuerpflichtige durch die verspätete Abgabe der Erklärung
erzielt hat. – Mitunternehmer A hatte aber Steuervorauszahlungen
auf den fast doppelten Gewinn gezahlt, so dass hier die Erhebung
des Verspätungszuschlags nicht rechtmäßig war. 

Fazit:
Mit dem Urteil zeigt sich einmal mehr, wie bedeutsam die
Überprüfung und Anpassung von Steuervorauszahlungen sein
kann.
 
FG Baden-Württemberg 15.11.2023, 12 K 1945/23, Rev. IV R
29/23
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