Wirtschaftsnews vom 10. September 2024

Wirtschaftsnews vom 10. September 2024

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 1 Woche

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland


 


Thema heute:    Rente vom Chef - 5 Gründe,
warum Arbeitgeber die Betriebsrente stärken sollten


 


 


Es ist kein Geheimnis, dass das Rentensystem in Deutschland
überlastet ist. Die gesetzliche Rente wird nicht mehr ausreichen,
um Menschen ihren gewohnten Lebensstandard zu bieten, man sollte
sie lediglich als Grundsicherung sehen, während man die
Rentenlücke zum notwendigen Einkommen privat schließen muss.


Doch oft fehlt es an attraktiven Angeboten und viele Betriebe
bieten diesen wichtigen Benefit nicht oder nur unzureichend an,
sagt man bei der Deutschen Mittelstandsversorgung GmbH DMV.
 Mit einer echten Betriebsrente schaffen Arbeitgeber, die so
ihre betriebliche Altersvorsorge stärken, nicht nur eine bessere
Zukunft für ihre Mitarbeiter, sondern profitieren auch selbst
davon.


Für eine Betriebsrente sprechen natürlich auch steuerliche
Gründe. Um für den Ruhestand zu sparen, müssen viele Menschen auf
ihren Nettolohn zurückgreifen, was ihre monatlichen Einkünfte
spürbar reduziert. Hier zeigt sich der große Vorteil der
Betriebsrente: Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt
finanziert und zusätzlich durch Arbeitgeberzuschüsse erhöht.
Solange die gesetzlichen Höchstgrenzen von 300 Euro eingehalten
werden, bleiben diese Einzahlungen steuer- und
sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass jeder gezahlte Euro
vollständig der Altersvorsorge des Mitarbeiters zugutekommt.
Dieses "Sparen aus dem Bruttoeinkommen" führt zu erheblichen
Ersparnissen bei Steuern und Sozialabgaben und sorgt dafür, dass
viel mehr investiert wird als über den Nettolohn.


 


Arbeitgeberzuschüsse


Zudem sind Arbeitgeber seit 2019 gesetzlich verpflichtet, bei
Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des
umgewandelten Betrags zu leisten, wenn durch die
Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.
Dieser Zuschuss gilt für alle seit 2019 abgeschlossenen
Vereinbarungen und seit 2022 auch für bestehende
Entgeltumwandlungen. Der Zuschuss kann als Anreiz für
Arbeitnehmer dienen, sich für eine betriebliche Altersvorsorge zu
entscheiden. Positiv ist dabei, dass Arbeitgeber auch mehr als
den Pflichtprozentsatz leisten können. Je höher der Zuschuss,
desto attraktiver ist die bAV für die Mitarbeiter. Viele
Arbeitgeber sind sich nicht bewusst, dass sie die Betriebsrente
ihrer Mitarbeiter mit bis zu 8 Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze - derzeit 604 Euro monatlich -
bezuschussen oder sogar vollständig übernehmen können,
beispielsweise statt oder zusätzlich zu einer Lohnerhöhung.


 


Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20240910_kvp.mp3

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