Die Bedeutung des Begriffs „Assoziierung“ im Unionsrecht

Die Bedeutung des Begriffs „Assoziierung“ im Unionsrecht

Mehr Einsatz: bessere Rechtsetzung
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Beschreibung

vor 2 Jahren

Die privilegierten Beziehungen der EU zu zahlreichen
Partnerländern werden mit sogenannten Assoziierungsabkommen
untermauert. Dabei handelt es sich um flexible Abkommen, mit
denen die strategischen Ziele der EU in den betreffenden Gebieten
gefördert werden. Sie umfassen sämtliche Tätigkeitsbereiche der
Europäischen Union – von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bis
hin zu Handel und Regulierung. Und sie können sogar in sogenannte
Vorbeitrittsabkommen für EU-Beitrittsländer umgewandelt werden.

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