#029 Gerichte stärken Kündigungsschutz bei Schwangerschaft
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Ein Arbeitgeber hat einer Pflegehelferin in der Probezeit
gekündigt. Die Pflegehelferin war damit nicht einverstanden und
meinte, sie genieße Kündigungsschutz, weil sie schwanger sei.
Deswegen hat sie beim Arbeitsgericht Mainz Kündigungsschutzklage
erhoben. Allerdings hat sie die Klagefrist von drei Wochen
versäumt. Das Arbeitsgericht hat den Fall dem Europäischen
Gerichtshof vorgelegt. Nach dessen Entscheidung im Juni 2024 hat
das Mainzer Gericht kürzlich sein Urteil gesprochen. Trotz der
Verspätung gaben die Richterinnen und Richter der Pflegehelferin
Recht.
In dieser Podcast-Folge erläutere ich beide Entscheidungen. Und
alles, was Sie über den Kündigungsschutz bei Schwangerschaft
wissen müssen.
Urteil des EuGH vom 27. Juni 2024 (Az. C-284/23), hier im
Volltext.
Urteil des ArbG Mainz vom 10. September (Az. 4 Ca 1424/22).
Feedback
Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen
mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.
Link zum Buch
Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas
Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe.
Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn
der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum
Stichwort „Zeugnis“.
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