Neues Webinar: BEM nach Krankheitsbildern
Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) spielt der Umgang
mit sensiblen Gesundheitsdaten eine zentrale Rolle – aber welche
Rechte haben Arbeitnehmer*innen wirklich? In dieser Folge klären
wir auf: Muss man Diagnosen preisgeben? Wie kann das...
12 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Monaten
Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) spielt der Umgang
mit sensiblen Gesundheitsdaten eine zentrale Rolle – aber welche
Rechte haben Arbeitnehmer*innen wirklich? In dieser Folge klären
wir auf: Muss man Diagnosen preisgeben? Wie kann das BEM-Team
auch ohne detaillierte Infos sinnvolle Lösungen finden?Ein
erfahrener Rechtsanwalt und ein medizinischer Praktiker
haben das Webinar „BEM nach Krankheitsbildern“ für alle
Mitglieder des BEM-Teams entwickelt und
referieren die Inhalte gemeinsam. Jetzt reinhören und
wertvolle Einblicke für ein erfolgreiches BEM erhalten!
Themen in der heutigen Folge:
Eiserner Grundsatz: Warum Arbeitnehmer nicht verpflichtet
sind, ihre Diagnosen offenzulegen
Vorsicht ist geboten! Erkenntnisse aus dem betrieblichen
Eingliederungsmanagements sind nicht vollends „sicher“, ob
BEM-Gesundheitsdaten, wie häufig behauptet, einem umfassenden
Beweisverwertungsverbot unterliegen, ist höchstrichterlich
ungeklärt
Die richtige Taktik im BEM bei den häufigsten
Krankheitsbildern
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar BEM nach Krankheitsbildern
https://www.waf-seminar.de/on346
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