Beschreibung

vor 3 Monaten

Unbeschränkt geschäftsfähig ist man bekanntlich erst mit 18
Jahren, also mit der Volljährigkeit. Schon ab einem Alter von
sieben Jahren dürfen Kinder allerdings im Rahmen ihres
Taschengeldes selbstständig einkaufen. Dabei sollten Eltern und
Erziehungsberechtigte jedoch einige Punkte beachten.

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