Videoüberwachung auf der Arbeit! Zulässig?
13 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Monaten
Stell dir vor, du bist Arbeitgeber und hast einen konkreten
Verdacht, dass einer deiner Mitarbeiter wiederholt gegen
Unternehmensrichtlinien verstößt.
Wäre es dann nicht praktisch, ihn per Videoüberwachung zu
überführen?
Aber was darfst du eigentlich als Arbeitgeber in Sachen
Videoüberwachung, und welche Grenzen gibt es?
Kannst du das Material später vor Gericht
verwenden?
Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Episode von „Einfach
Recht“, deinem Podcast für alle Fragen rund ums Arbeitsrecht.
Mein Name ist Sandro Wulf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Arbeitsrecht. Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema
Videoüberwachung am Arbeitsplatz und welche rechtlichen
Rahmenbedingungen Arbeitgeber dabei beachten müssen. Am Ende der
Folge werfen wir einen Blick auf eine aktuelle Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts, die in einem Kündigungsschutzprozess für
viel Aufsehen gesorgt hat.
Beispielsweise hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom
20.10.2016, Az. 2 AZR 395/15) entschieden, dass eine verdeckte
Videoüberwachung nur in engsten Grenzen erlaubt ist und stets
verhältnismäßig sein muss.
Ein wichtiges Urteil zu diesem Thema ist die Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2023 (Aktenzeichen 2 AZR
296/22). Hier stellte das Gericht klar, dass kein generelles
Verwertungsverbot besteht, wenn ein Arbeitgeber
Videoaufzeichnungen aus einer offenen Überwachung in einem
Kündigungsschutzprozess verwendet. Selbst wenn die Überwachung
nicht vollständig den Vorgaben des Datenschutzrechts entsprach,
dürfen die Aufzeichnungen verwertet werden, wenn sie
vorsätzliches vertragswidriges Verhalten eines Arbeitnehmers
dokumentieren.
Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht. Willkommen bei „Einfach Recht“.
Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf &
Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und
Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH.
Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen,
Selbstständigen, Arbeitnehmern und am Arbeitsrecht interessierten
Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.
Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und
Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen
Arbeitsrecht.
Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt,
so dass jeder sie verstehen kann.
Ich war m Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland
nominiert.
Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich
wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen
als auch in Podcasts.
Ich bin Vortragsredner und Speaker.
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dein Sandro und
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