#108: Geschäftsreisen von der Steuer absetzen: Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft richtig geltend machen

#108: Geschäftsreisen von der Steuer absetzen: Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft richtig geltend machen

47 Minuten

Beschreibung

vor 1 Tag
In dieser Episode geht es um die steuerliche Absetzbarkeit von
beruflich veranlassten Geschäftsreisen. Kosten für berufliche
Reisen können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt
werden, wenn sie klar beruflich bedingt sind. Dazu zählen
Reisekosten wie Flüge, Bahnfahrten oder Autofahrten,
Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen. Für
Letztere gelten feste Pauschbeträge, abhängig von der Dauer der
Abwesenheit. Bei Auslandsreisen gibt es zusätzlich
länderspezifische Pauschalen. Es ist wichtig, beruflich veranlasste
Reisen von privaten Ausgaben zu trennen. Seit einer Entscheidung
des Großen Senats des Bundesfinanzhofs im Jahr 2009 ist die
Aufteilung gemischt veranlasster Reisen möglich, wenn berufliche
und private Anteile klar voneinander abgrenzbar sind. Dies
geschieht beispielsweise durch eine anteilige Aufteilung der
Reisekosten basierend auf der Anzahl der beruflichen und privaten
Tage. Kosten, die auf private Urlaubstage entfallen, sind nicht
absetzbar. Der berufliche Anlass der Reise muss nachgewiesen
werden, etwa durch ein Reisetagebuch. Bei Auslandsreisen stellt
sich oft die Frage nach der klaren Trennung von beruflichen und
privaten Zwecken. Ein vollständiger Abzug der Kosten ist möglich,
wenn die Reise nahezu ausschließlich beruflich bedingt war. Sollte
die Reise verlängert werden, um privat Urlaub zu machen, können die
zusätzlichen privaten Kosten nicht abgesetzt werden. Ein Beispiel
aus der Praxis: Ein Arzt, der während einer einwöchigen
Auslandsreise auch einen mehrtägigen Fachkongress besucht, kann die
Kosten für den Kongress und die Übernachtungen an den Kongresstagen
absetzen. Flugkosten müssen jedoch anteilig zwischen dem
beruflichen und privaten Anteil der Reise aufgeteilt werden.
Zusätzlich beleuchten wir Sonderfälle wie Sprachreisen, und
Forschungsreisen, bei denen der berufliche Anlass häufig genauer
nachgewiesen werden muss. Diese Reisen sind nur dann steuerlich
absetzbar, wenn sie spezifisch auf die beruflichen Anforderungen
der Person zugeschnitten sind. Zusätzlich sprechen wir über die
Fallstricke bei Incentive-Reisen. Diese führen bei den Reisenden
ggf. zu steuerpflichtigen Einkünften, wenn keine
Pauschalversteuerung vorgenommen wird.

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