Rauchende Nachbarn auf dem Balkon
Es ist es ärgerlich, wenn vom Balkon unter der eigenen Wohnung,
ständig Zigarettenrauch nach oben schwebt. Bei offenen Fenstern und
Balkontüren dringt so der Gestank permanent in die eigenen vier
Wände.
4 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Monaten
Es ist es ärgerlich, wenn vom Balkon unter der eigenen Wohnung,
ständig Zigarettenrauch nach oben schwebt. Bei offenen Fenstern und
Balkontüren dringt so der Gestank permanent in die eigenen vier
Wände. Was können Mieterinnen und Mieter in einem solchen
Fall tun? Zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen.
Grundsätzlich darf der Nachbar auf seinem Balkon tun und lassen,
was er will. Allerdings steht im Gesetz, dass Nachbarn aufeinander
Rücksicht nehmen müssen. Möglicherweise kann man sich auf
«rauchfreie Zeiten» einigen. Geplagte Mieterinnen und Mieter können
sich in einem nächsten Schritt an die Verwaltung wenden. Diese
sollte, wenn sie zum Schluss kommt, dass es sich hierbei um
übermässige Immissionen handelt, dem Mieter Auflagen machen. Wenn
dieser die Auflagen ignoriert, kann es zur Kündigung kommen. Sollte
die Verwaltung nicht auf die Klagen eingehen, können sich Mieter an
den Mieterverband wenden. Dieser empfiehlt in solchen Fällen, eine
Mietzinsreduktion geltend zu machen, weil das Mietobjekt durch das
Passivrauchen an Wert verliert.
ständig Zigarettenrauch nach oben schwebt. Bei offenen Fenstern und
Balkontüren dringt so der Gestank permanent in die eigenen vier
Wände. Was können Mieterinnen und Mieter in einem solchen
Fall tun? Zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen.
Grundsätzlich darf der Nachbar auf seinem Balkon tun und lassen,
was er will. Allerdings steht im Gesetz, dass Nachbarn aufeinander
Rücksicht nehmen müssen. Möglicherweise kann man sich auf
«rauchfreie Zeiten» einigen. Geplagte Mieterinnen und Mieter können
sich in einem nächsten Schritt an die Verwaltung wenden. Diese
sollte, wenn sie zum Schluss kommt, dass es sich hierbei um
übermässige Immissionen handelt, dem Mieter Auflagen machen. Wenn
dieser die Auflagen ignoriert, kann es zur Kündigung kommen. Sollte
die Verwaltung nicht auf die Klagen eingehen, können sich Mieter an
den Mieterverband wenden. Dieser empfiehlt in solchen Fällen, eine
Mietzinsreduktion geltend zu machen, weil das Mietobjekt durch das
Passivrauchen an Wert verliert.
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