Bundestagsausschüsse: AfD scheitert vor Bundesverfassungsgericht

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Hier hören Sie in einer halben Stunde die wichtigsten Nachrichten für den Norden. Aus Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur. Das Topthema wird aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. In Interviews mit Korrespondenten, Experten oder Politikern. Meinu...

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vor 3 Tagen
Die AfD hat kein automatisches Recht auf den Vorsitz in
Bundestagsausschüssen. Das hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden. Zur Begründung hieß es, zwar habe eine Partei einen
Anspruch auf Gleichberechtigung. Die Ausschüsse dürften aber selbst
entscheiden, ob sie einen Vorsitzenden akzeptieren. Dies verstoße
nicht gegen die Geschäftsordnung des Bundestags. Zudem habe es in
den Ausschüssen berechtigte Zweifel an der Eignung der betreffenden
Kandidaten gegeben. Die Fraktion der AfD hatte geklagt, weil seit
2019 mehrere ihrer Mitglieder bei der Wahl zum Vorsitzenden eines
Ausschusses durchfielen oder später abgelehnt wurden.

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