#004 Wenn ein Mann das Geld zum Fenster rauswirft …
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vor 3 Monaten
Der Bundesgerichtshof hatte Anfang des Jahres über einen
spektakulären Fall zu entscheiden. Es ging um einen 85-jährigen
Mann, der mehrere Millionen Euro für äußerst dubiose Geschäfte
aus dem Fenster geworfen hatte. Das Amtsgericht ordnete eine
Betreuung in Vermögensangelegenheiten an und setzte seine Ehefrau
als Betreuerin ein. Außerdem entschied das Gericht, dass die
Ehefrau künftig in die entsprechenden Rechtsgeschäfte ihres
Ehemannes einwilligen müsse. Dagegen wehrte sich der Mann mit dem
Argument, er habe seiner Frau bereits eine Vorsorgevollmacht
erteilt. Diese reiche aus, eine Betreuung sei unzulässig. Doch
der Mann irrte.
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 2023, Az. XII ZB
106/21 (hier im Volltext)
Zweite Instanz: Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 15.
Februar 2021, Az. 5 Z 734/20 (hier im Volltext)
Erste Instanz: Beschluss des Amtsgerichts Offenbach vom 19.
November 2020, Az. 14 XVII 980/19
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mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.
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