#267 Trading-Steuer & Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften: Was Du JETZT wissen musst | Interview mit Cordula Stadter

#267 Trading-Steuer & Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften: Was Du JETZT wissen musst | Interview mit Cordula Stadter

Trading-Steuer & Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften: Was Du JETZT wissen musst | Interview mit Cordula Stadter Es ist wieder Guest-Time: Cordula Stadter ist zu Gast. Cordula ist Steuerberaterin, und über unsere Seminare hat...
30 Minuten

Beschreibung

vor 5 Tagen
Trading-Steuer & Verlustverrechnungsbeschränkung bei
Termingeschäften: Was Du JETZT wissen musst | Interview mit Cordula
Stadter

Es ist wieder Guest-Time: Cordula Stadter ist zu Gast. Cordula
ist Steuerberaterin, und über unsere Seminare hat sie den Weg zu
uns in die UMWA gefunden. Ursprüngliche Niederlassungsleiterin
der Germania Steuerberatungsgesellschaft, ist Cordula heute
Expertin für die Besteuerung von Trading. Was Du jetzt über die
Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften wissen
musst, welche Vorteile eine GmbH im Trading bringt, und wann Du
gegen ein Gesetz klagen kannst – all das und noch mehr gibt es in
dieser Folge!


Auf diese Fragen bekommst Du in der Folge eine Antwort:


Wie bist Du zum Thema Trading-Steuer/Trading gekommen?


Was sind Einkünfte, die man beim Trading haben kann?


Wie sieht es mit dem gewerblichen Trading aus?


Eine falsche Steuererklärung – na und?!


Was ist das Besondere an der Verlustverrechnungsbeschränkung bei
Verlusten aus Termingeschäften?


Was Du jetzt beim Traden beachten musst


Worauf sollte ich bezogen auf eine GmbH-Gründung achten?
Wie bist Du zum Thema Trading-Steuer/Trading gekommen?

Nach Jahrzehnten als Fachfrau für Steuern und Steuerrecht gilt
meine erste Frage natürlich Cordulas heutiger Spezialisierung.
Wie kam sie denn eigentlich zum Trading? Cordulas simple Antwort:
"Abwechslung." Sie ging früh auf die Bühne und lehrte selbst
Steuerrecht, um endlich komplexe Sachverhalte zu bearbeiten, wie
sie sagt. Der Weg zur Trading-Steuer war fast schon persönlicher
Natur:


“Zur Trading-Steuer kam ich über Euch. Ich habe mich bei der UMWA
angemeldet, um mein Vermögen besser zu verwalten. So kam ich zum
Thema Trading-Steuer. Dort habe ich mich dann einfach
eingearbeitet.” 


Nachdem sie sich einen Narren an dem Thema gefressen hat,
beschloss sie Expertin auf dem Gebiet zu werden. Doch wie sieht
es denn jetzt aus mit der Trading-Steuer und den
Verlustverrechnungsbeschränkungen?
Was sind Einkünfte, die man beim Trading haben kann?

Da die meisten Cordulas Erfahrung nach im Privatdepot traden
(also kein Unternehmen gründen), sind die Einkünfte zumeist aus
Kapitalvermögen. Dabei ist es egal, ob es Aktienhandel ist oder
beispielsweise Optionsgeschäfte. Sonstige Einkünfte entstehen
dann noch, beispielsweise aus dem Tausch von Euro und Dollar.
Auch Einkünfte aus dem Bereich der Kryptos fallen darunter. 


Fonds und ETFs fallen ebenfalls unter die Kapitaleinkünfte. Für
die gibt es zwar besondere Steuerbefreiungen, aber grundsätzlich
zählen sie dazu. In der Schweiz musst Du beachten, dass Du nicht
irgendwann aufgrund Deiner Trading-Menge zum gewerblichen Trader
wirst. In Deutschland gibt es sowas nicht: “Das Kapitalvolumen
und die Menge an Depots ist in Deutschland tatsächlich egal.
Solange es sich um ein Privatdepot handelt (und wir nur unser
eigenes Vermögen verwalten), werden es nie gewerbliche Einkünfte.
Wenn ich es geschäftlich für andere tun würde, also wenn mich
jemand dafür beauftragt, für ihn zu traden und ich bekomme dann
Geld dafür, dann bin ich im gewerblichen Gebrauch.”


Im gewerblichen Rahmen zu traden bringt laut Cordula aber allein
schon durch die BaFin ganz andere Herausforderungen mit sich.
Solange Du im Privatbereich bleibst, ist die Höhe der Einkünfte
nahezu egal und es bleiben alles “Einkünfte aus
Kapitalvermögen”. 
Wie sieht es mit dem gewerblichen Trading aus?

Dass gewerbliches Trading andere Herausforderungen birgt, als
“einfach nur” Kapitaleinnahmen, hat Cordula uns schon erklärt.
Doch gibt es vielleicht auch Vorteile? Und worauf muss ich denn
achten, wenn ich gewerblich trade?


“Wenn wir eine GmbH gründen, dann sind kraft Gesetz, alle
Einkünfte gewerblich. Die Grundregel ist dann eine Besteuerung
von Pi-mal-Daumen 30 %, abhängig vom Gewerbesteuersatz der
jeweiligen Gemeinde. (...) Wobei wir beispielsweise bei
Aktiengewinnen wieder besondere Steuerbefreiungen in einer GmbH
haben, die wir in einem Privatdepot nicht haben.”


Wir kennen im privaten Trading, dass das meistens über Banken
läuft und man, außer eine Bescheinigung abzugeben, eigentlich
nicht viel zu tun hat. Doch was sind so die wichtigsten Punkte,
wenn man an die Trading-Steuer denkt? Laut Cordula solltest Du
Folgendes beachten:




In Deutschland gibt es sehr strenge Regeln, die ein deutsches
Kreditinstitut schon von sich aus erfüllen muss. Es wird
alles aufgezeichnet, es gibt Bescheinigungen. Darüber hinaus
wird die Kapitalertragsteuer direkt vom Kreditinstitut
einbehalten, auch Abgeltungssteuer genannt. 




Wenn alles sauber besteuert wurde, müssen diese Einkünfte in
der Einkommensteuererklärung nicht mehr deklariert werden,
weil sie Abgeltungswirkung haben. 




Bei nicht-deutschen Kreditinstituten wie Interactive Brokers
gibt es hingegen keine Pflicht zur Erstellung einer solchen
Bescheinigung oder zur Einbehaltung der
Kapitalertragsteuer. 




Das bringt organisatorische Probleme mit sich, weil die
Einkünfte unterjährig noch gar nicht besteuert werden. Da es
keine Bescheinigung gibt, musst Du dann selbst alle
Kontoauszüge von IB auswerten und alles manuell
zusammenstellen.




Ein weiteres Problem, gerade bei IB mit Sitz in Irland, ist,
dass die meisten Informationen, die wir aus den Kontoauszügen
bekommen, nicht zu den deutschen steuerlichen Vorgaben
passen. Das bedeutet auch, Du kannst die Werte nicht einfach
nur übernehmen, sondern musst sie korrigieren.


Eine falsche Steuererklärung – na und?!

Ein Problem dabei ist, dass die Depots nicht immer klein und fein
sind und daher die Korrekturen schnell im höheren 3-stelligen
Bereich liegen können. Wenn man etwas falsch deklariert, gibt es
genau zwei Möglichkeiten: Zugunsten des Steuerpflichtigen oder
eben zu Ungunsten.


“Wenn es zu Ungunsten ist, kann ich natürlich sagen, was scheren
mich die 500 Euro, die da falsch sind? Doch ich darf nicht
vergessen – ich habe dann jedes Jahr diese 500 Euro. Sogar bei
kleinen Depots können es schnell 200-300 Euro Differenz sein. Da
muss jeder für sich selbst entscheiden, ob es ihm tatsächlich
egal ist.”


Schlimmer ist es tatsächlich, wenn man jedes Jahr eine
Steuererklärung abgibt, die zugunsten falsch ist  — denn
dann sind wir laut Cordula schnell im Bereich der
Steuerhinterziehung. Es ist auch festgeschrieben, dass man als
Steuerpflichtiger in der Pflicht ist, sich bei sehr komplexen
Sachverhalten, wie sie hier vorliegen, Hilfe zu holen. Cordula
empfiehlt grundsätzlich immer, die Unterlagen sauber
zusammenzustellen und sich im Zweifelsfall einfach Hilfe von
Experten zu holen. 


Ein weiteres Problem stellt für Cordula die Deklarierung von ETFs
bei IB dar: Diese werden dort als Aktien ausgewiesen, was
steuerlich schlichtweg falsch ist. Es gibt eine Steuerbefreiung
von 30 %, daher müssen sie streng genommen aus den Aktiengewinnen
herausgerechnet werden. Sie gehören in eine andere Anlage und es
müssen nur 18 % Steuern statt 25 % gezahlt werden. Wenn Du viel
in ETFs investierst, macht das natürlich schnell einen riesigen
Unterschied. 


Zum Thema Verlustverrechnungsbeschränkungen sagt Cordula mir
Folgendes:


“Wir haben verschiedene Arten von
Verlustverrechnungsbeschränkungen bei den Kapitaleinkünften. Was
alle kennen dürften ist, dass Aktienverluste nur mit
Aktiengewinnen verrechenbar sind. Was seit 2021 neu ist, sind die
Verluste auf Termingeschäfte.”
Was ist das Besondere an der Verlustverrechnungsbeschränkung
bei Verlusten aus Termingeschäften?

Um das Ganze etwas verständlicher zu machen, gibt Cordula uns ein
Beispiel:


Wir nehmen jemanden, der ausschließlich Termingeschäfte macht. In
einem Jahr hat er einen Gewinn von 100k. Parallel dazu gibt es
aber auch einen Verlust von 100k. Rein wirtschaftlich gesehen hat
unsere Beispielperson also 0,0 Gewinn gemacht. Das Depot ist am
Ende des Jahres genau gleich wie am Anfang. Die
Verlustverrechnungsbeschränkung sagt jetzt, dass man nur 20k der
Verluste mit den Gewinnen verrechnen darf. 


Das bedeutet, wirtschaftlich gibt es einen Gewinn von 0, am
Jahresende müssen aber 80k versteuert werden. 


Wenn man sich jetzt vorstellt, dass jemand in größerem Stil
tradet und davon lebt, dann bezahlt diese Person einen riesigen
Batzen an Steuern dafür, dass man faktisch am Jahresende nichts
eingenommen hat. Entsprechend laut werden aktuell die Rufe nach
Ungleichbehandlung und Verfassungswidrigkeit. Da es das Gesetz
erst seit 2021 gibt, dauert es natürlich entsprechend lang, bis
erste Klagen erhoben werden und erste Entscheidungen gefällt
sind. 


“Wir haben heutzutage zwar erste Entscheidungen, es ist jedoch
falsch, wenn man sagt, das Ding ist durch und für
verfassungswidrig erklärt. Das ist tatsächlich noch nicht der
Fall. Was wir jedoch haben, ist ein positiver Beschluss des BFH,
dass ein Steuerpflichtiger in einem Fall diese Steuerdifferenz
vorläufig nicht bezahlen muss.”


Dieser Beschluss ist laut Cordula jedoch noch keine Entscheidung
darüber, ob das Gesetz selbst verfassungswidrig ist. Es bedeutet
aber, dass der BFH ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
hat. Die finale Entscheidung über eine Verfassungswidrigkeit
trifft jedoch das Bundesverfassungsgericht. 
Was Du jetzt beim Traden beachten musst

Meine Folgefrage ist natürlich, was sie Tradern rät. Einfach
“scheiß drauf” und groß loslegen oder wie würde sie nun vorgehen?


“Wenn ich betroffen bin, kann ich gegen meinen
Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen. Dann bekomme ich ein
sogenanntes ruhendes Verfahren. Das bedeutet, der Fall bleibt
beim Finanzamt liegen, was den Vorteil hat, dass ich nicht selbst
klagen muss. Das spart mir viel Geld für eine Klage, weil jemand
anderes schon vorgeprescht ist, und da schon ein Verfahren
anhängig ist. Ich kann mich auf das BFH-Verfahren berufen und
darum bitten, dass mein Fall liegen bleibt, bis der Fall
entschieden ist.”


Das Ruhende Verfahren gilt dann auch weiterhin, wenn der BFH dem
Bundesverfassungsgericht den Fall dann vorlegt. Das Ganze bleibt
bis zur endgültigen Entscheidung liegen. Du kannst ebenfalls
beantragen, die Zahlung erstmal nicht leisten zu müssen. Für die
Zwischenzeit bis zur Entscheidung wird die Summe dann jedoch mit
6 % verzinst. Wenn Du mit Deinem Trading mehr machst als 6 % im
Jahr, rät Cordula dazu, diesen Antrag zu stellen, mit dem Geld zu
arbeiten und im Zweifel dann die 6 % zu leisten.


Für Personen, die aktiv im Termingeschäft drin sind und sich
überlegen, was sie in den nächsten Jahren tun, rät Cordula
Folgendes: 


“Es hängt hier stark davon ab, von welcher Größenordnung wir
sprechen. Wenn wir die 20k nicht erreichen oder nur knapp
überschreiten, würde ich nicht empfehlen, alleine nur deswegen
eine GmbH zu gründen. Das rechnet sich aus meiner Sicht nicht,
wegen der anderen Nachteile, die eine GmbH in solch einem Fall
mit sich bringen würde. Die 20k hat zudem jeder Ehepartner. Trade
ich also bisher alleine, kann ich diesen Betrag verdoppeln, indem
ich erstmal ein Gemeinschaftsdepot draus mache. 


Wenn jemand ansonsten weiterhin mit Termingeschäften arbeitet und
in den nächsten Jahren arbeiten wird, dann kann ich aktuell nur
empfehlen, sich einen Spezialisten zu nehmen. Dieser kann den
Belastungsbereich mit dem in einer GmbH prüfen. Aus heutiger
Sicht kann ich einfach noch nicht sicher sagen, ob das Gesetz
wirklich gekippt wird.”


Allerdings gab es in den letzten Jahren zahlreiche Beispiele, bei
denen Gesetze als verfassungswidrig gekippt wurden. Cordula nennt
als Beispiele das Erbschaftsteuergesetz oder auch das
Grundsteuergesetz. Allerdings wird die Steuer zum Wohle der
Allgemeinheit weiter erhoben, weil das Gericht auch entschieden
hat, dass das Steueraufkommen für die Allgemeinheit wichtiger ist
als der Fall eines Einzelnen.
Worauf sollte ich bezogen auf eine GmbH-Gründung achten?

Auch an mich wird in dieser Thematik häufig die Frage gestellt:
“Ulli, ich habe Summe X, lohnt sich eine GmbH für mich?” Und ich
selbst kann darauf nicht antworten, weil es da mehr zu beachten
gibt, als ein einfaches Ja oder Nein. Deshalb habe ich Cordula
gefragt, ob es eine Art Schwellenwert gibt und worauf man noch
achten sollte. Sie nannte mir diese Punkte:




Es gibt keine bestimmte Depotgröße, um eine GmbH zu empfehlen




Es kommt immer auch auf die Strategie und persönliche
Situation des Einzelnen an




Jemand, der rein mit Optionen und Stillhaltergeschäften
arbeitet, ist in einer GmbH in der Regel nicht steuerlich
günstiger als im Privatdepot




Bei jemandem, der nur über Aktien kauft und verkauft und
keine Optionen nutzt, macht eine GmbH steuerlich durchaus
Sinn




Weitere Einkommensquellen wie eine Anstellung sind immer zu
prüfen




Es spielt eine große Rolle, ob das Geld zum Leben immer
wieder aus der GmbH herausgenommen werden müsste oder quasi
zur Rente dort liegenbleiben kann




Ein Belastungsvergleich sollte immer gemacht werden




Zusammenfassend gesagt, spielt die persönliche Situation eine
große Rolle. Auch Themen wie Auswandern, Steuer-Strategie etc.
sollten unbedingt beachtet werden.


Für alle, die tiefer in die Thematik einsteigen möchten, werden
Cordula und ich gemeinsam ein Steuerseminar anbieten. Speziell
für den Bereich Trading, erfährst Du alles, was Du wissen musst.
Besonders wichtig: Das Seminar ist für all jene ausgelegt, die
normalerweise nichts mit Steuern zu tun haben. Am 30.11. werden
wir über die UMWA den ersten Steuertag in Hamburg von 9-18 Uhr
anbieten. Wir werden dabei mit Deinen persönlichen Kontoauszügen
arbeiten, damit Du direkt den Aha-Effekt mitnehmen kannst. 


Wenn Du daran Interesse hast, wird es am 07.10. ein Info-Webinar
dazu geben. 


---


Mehr Informationen findest Du auf meiner Webseite:


ulrichmueller.de


 


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(00:00:00) Einkünfte aus privatem Trading


(00:05:35) Gewerbliches Trading


(00:07:12) Worauf muss man achten?


(00:09:43) Risiko fehlerhafte Steuererklärung


(00:12:26) Verlustverrechnungsgrenze Termingeschäfte


(00:17:34) Cordulas Tipps für Trader


(00:22:10) Trading & GmbH


(00:26:24) UMWA-Steuertag mit Cordula & Info-Webinar


 

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