Logos #55 – Die Aufklärung. Logotherapie in der psychoontologischen Arbeit Teil 5
19 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Monat
Derjenige, der die Diagnose einer bösartigen Erkrankung stellt
und sie dem jeweiligen Patienten mitteilt stellt, ist immer der
Arzt oder die Ärztin. Dabei tauchen auch immer wieder zwei Fragen
auf: Soll dem oder der Betreffenden die lebensbedrohende Diagnose
überhaupt mitgeteilt werden? Und wenn ja, wie soll ihm oder ihr
die Diagnose einer schwerwiegenden Erkrankung mitgeteilt werden?
Wie kann es gelingen, dass gleichzeitig der Hoffnung
genügend Raum gegeben werden kann?
In dieser Folge werde ich Antworten darauf geben, auch wenn diese
Fragen nicht primär zu meinem Aufgabenfeld gehören. Immer wieder
erlebe ich, dass Patienten, die in meine Praxis kommen, zuvor
unzureichend aufgeklärt wurden oder dass sie die Ernsthaftigkeit
der Diagnose bisher verdrängt haben, so dass ich mit diesen
Fragestellungen ebenfalls konfrontierte werde.
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