"Es ist kein Vorwurf, wenn die Polizei fragt: Haben Sie sich gewehrt?"
Wer nach sexueller Gewalt Anzeige erstattet, hat einen schwierigen
Weg vor sich. Beweissicherung, stundenlange Vernehmungen,
psychischer Stress: Wie steht man das durch?
1 Stunde 37 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Monat
Nur die Hälfte aller angezeigten Sexualstraftaten landet vor
Gericht, viele Betroffene wenden sich gar nicht erst an die
Polizei. Etwa aus Scham oder Angst davor, was danach passieren
könnte. Die Traumatherapeutin Ingrid Wild-Lüffe und die ehemalige
Staatsanwältin Kirsten Böök beraten Polizei und Justiz: Was braucht
es für sensible Vernehmungen, wie beeinflusst das Erlebte die
Aussage und das Verhalten der Betroffenen – und wie schützt man sie
davor, erneut traumatisiert zu werden? "Betroffene müssen wissen:
Anzeigen haben Risiken und Nebenwirkungen", sagt Wild-Lüffe. Eine
gute Vorbereitung sei wichtig, sagt auch Böök. Die
Staatsanwaltschaft sei verpflichtet, ein faires Verfahren zu
ermöglichen. Über allem stehe dabei die Unschuldsvermutung des
Angeklagten, der auch fälschlich beschuldigt worden sein könne.
Damit das Gericht Schuld oder Unschuld feststellen kann, brauche es
stichhaltige Beweise, detaillierte Aussagen und die Unterstützung
aller Beteiligten. Und das kann im Zweifel lange Zeit dauern und
für mutmaßliche Opfer und Täter schwer belastend sein. Im Gespräch
mit den Sexpodcasthost Melanie Büttner und Sven Stockrahm erklären
sie, was es für ein Strafverfahren braucht und wann es Betroffenen
zu viel werden kann. Mehr zu unseren Gästinnen und weitere Infos -
Ingrid Wild-Lüffe ist psychologische Psychotherapeutin. Sie
arbeitet seit mehr als 40 Jahren mit Opfern schwerer Gewalttaten
und ist Mitgründerin des Vereins Trauma Hilfe Zentrum München. -
Kirsten Böök ist ehemalige Staatsanwältin. Aktuell ist sie im
niedersächsischen Justizministerium für die Organisation und
Umsetzung des Opferschutzes in Niedersachsen zuständig. - Im
Oktober 2024 erscheint die dritte überarbeitete Auflage des
Fachbuchs Trauma und Justiz – Juristische Grundlagen für
Psychotherapeuten – psychotherapeutische Grundlagen für Juristen
von Kirsten Böök und Ulrich Sachsse. - Im Podcast erwähnt Kirsten
Böök Daten zu den Motiven von Opfern von Sexualdelikten, die nicht
anzuzeigen. Dabei handelt es sich um eine Sonderauswertung des
Landeskriminalamtes Niedersachsen, die nicht veröffentlicht wurde.
Die erwähnte Dunkelfeldstudie ist über das LKA abrufbar. - Die
Zahlen zu den Einstellungen von Verfahren und der Anzahl der
Anklagen ergeben sich aus den Daten des Statistischen Bundesamtes.
- In Deutschland nahmen Polizeidienststellen insgesamt 12.186
Anzeigen auf, in denen Menschen – vor allem Frauen – angaben,
vergewaltigt oder zu sexuellen Handlungen gezwungen und genötigt
worden zu sein, mit Androhung und tatsächlicher psychischer und
körperlicher Gewalt. - Viele Vergewaltigungen kommen nie vor
Gericht. Direkt nach einem Übergriff gibt es aber Dinge, die
Betroffene oder deren Freunde tun sollten, um später Beweise zu
haben. Mehr dazu im ZEIT-ONLINE-Artikel: Wie man die Chancen
erhöht, einen Vergewaltiger zu überführen Welche Stellen beraten
bei sexualisierter Gewalt? - Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt
gegen Frauen ist Tag und Nacht unter der Nummer 116 016 erreichbar
– kostenlos und auf Wunsch anonym. Über die Internetseite können
sich Betroffene zudem online per E-Mail oder Chat beraten lassen. -
Weitere Anlaufstellen per Telefon, Mail oder persönlich sind das
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch, das Opfertelefon Weißer Ring
oder die Lara Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen
(Berlin). Für Männer gibt es das Hilfetelefon Gewalt an Männern.
Mit dem Beratungsstellenfinder bbf Frauen gegen Gewalt können
Betroffene in einer Suchmaske Hilfe am Ort finden. - Je nach Region
gibt es lokale Frauenhäuser und Beratungszentren. Eine Übersicht
gibt die Frauenhaus Koordinierung. Wo kann man nach einer
Vergewaltigung Spuren sichern lassen? - Gewaltschutzambulanzen
sichern Spuren kostenlos, vertraulich, anonym. Manchmal heißen sie
auch Opferhilfeambulanz oder ähnlich. Auch manche Krankenhäuser,
Frauenarztpraxen oder der Rettungsdienst bieten Spurensicherung an.
Fragt am besten per Telefon nach. - Hier findet ihr die Homepages
der Gewaltschutzambulanz der Charité Berlin und der
Gewaltschutzambulanz Bremen. Mehr Informationen zur ärztlichen
Versorgung nach Vergewaltigungen bieten die Frauenärzte im Netz. -
Hast du den Verdacht, dass dir jemand K.-o.-Tropfen verabreicht
hat, solltest du möglichst schnell eine Blut- oder Urinprobe zur
Untersuchung abgeben. Die Substanzen sind nach wenigen Stunden
nicht mehr nachweisbar. Beratungsstellen und Hilfetelefone geben
Auskunft, wo das möglich ist. Was können Betroffene selbst tun? -
Ein Gedächtnisprotokoll mit Datum schreiben. Erinnerungen jeweils
mit dem aktuellen Datum hinzufügen - Nachrichten mit Datum,
Uhrzeit, Name und Kontext als rechtssichere Screenshots speichern -
Getragene Unterwäsche, Kleidung und Hygieneartikel wie Tampons und
Binden aufbewahren. Ebenso Bettwäsche, Handtücher, die DNA-Spuren
aufweisen können - Idealerweise vor der medizinischen
Spurensicherung nicht duschen und wenn möglich nicht zur Toilette
gehen Weitere Anlaufstellen - Übersicht über die
Opferschutzbeauftagten der Länder - Internetseite des
Opferbeauftragten des Landes Berlin - Informationen der Polizei
Berlin zu Sexualstraftaten - Überblick, was vor einem anstehenden
Gerichtstermin relevant ist Alle Sexpodcastfolgen auch auf
www.zeit.de/sexpodcast. Kennst du unser Buch? Ist das normal?
Sprechen wir über Sex, wie du ihn willst Folge den Sexpodcasthosts,
der Ärztin und Sexualtherapeutin Melanie Büttner und dem
ZEIT-ONLINE-Ressortleiter Wissen, Sven Stockrahm, auf Instagram
unter @dr.melanie.buettner und @svensonst. [ANZEIGE] Mehr über die
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Gericht, viele Betroffene wenden sich gar nicht erst an die
Polizei. Etwa aus Scham oder Angst davor, was danach passieren
könnte. Die Traumatherapeutin Ingrid Wild-Lüffe und die ehemalige
Staatsanwältin Kirsten Böök beraten Polizei und Justiz: Was braucht
es für sensible Vernehmungen, wie beeinflusst das Erlebte die
Aussage und das Verhalten der Betroffenen – und wie schützt man sie
davor, erneut traumatisiert zu werden? "Betroffene müssen wissen:
Anzeigen haben Risiken und Nebenwirkungen", sagt Wild-Lüffe. Eine
gute Vorbereitung sei wichtig, sagt auch Böök. Die
Staatsanwaltschaft sei verpflichtet, ein faires Verfahren zu
ermöglichen. Über allem stehe dabei die Unschuldsvermutung des
Angeklagten, der auch fälschlich beschuldigt worden sein könne.
Damit das Gericht Schuld oder Unschuld feststellen kann, brauche es
stichhaltige Beweise, detaillierte Aussagen und die Unterstützung
aller Beteiligten. Und das kann im Zweifel lange Zeit dauern und
für mutmaßliche Opfer und Täter schwer belastend sein. Im Gespräch
mit den Sexpodcasthost Melanie Büttner und Sven Stockrahm erklären
sie, was es für ein Strafverfahren braucht und wann es Betroffenen
zu viel werden kann. Mehr zu unseren Gästinnen und weitere Infos -
Ingrid Wild-Lüffe ist psychologische Psychotherapeutin. Sie
arbeitet seit mehr als 40 Jahren mit Opfern schwerer Gewalttaten
und ist Mitgründerin des Vereins Trauma Hilfe Zentrum München. -
Kirsten Böök ist ehemalige Staatsanwältin. Aktuell ist sie im
niedersächsischen Justizministerium für die Organisation und
Umsetzung des Opferschutzes in Niedersachsen zuständig. - Im
Oktober 2024 erscheint die dritte überarbeitete Auflage des
Fachbuchs Trauma und Justiz – Juristische Grundlagen für
Psychotherapeuten – psychotherapeutische Grundlagen für Juristen
von Kirsten Böök und Ulrich Sachsse. - Im Podcast erwähnt Kirsten
Böök Daten zu den Motiven von Opfern von Sexualdelikten, die nicht
anzuzeigen. Dabei handelt es sich um eine Sonderauswertung des
Landeskriminalamtes Niedersachsen, die nicht veröffentlicht wurde.
Die erwähnte Dunkelfeldstudie ist über das LKA abrufbar. - Die
Zahlen zu den Einstellungen von Verfahren und der Anzahl der
Anklagen ergeben sich aus den Daten des Statistischen Bundesamtes.
- In Deutschland nahmen Polizeidienststellen insgesamt 12.186
Anzeigen auf, in denen Menschen – vor allem Frauen – angaben,
vergewaltigt oder zu sexuellen Handlungen gezwungen und genötigt
worden zu sein, mit Androhung und tatsächlicher psychischer und
körperlicher Gewalt. - Viele Vergewaltigungen kommen nie vor
Gericht. Direkt nach einem Übergriff gibt es aber Dinge, die
Betroffene oder deren Freunde tun sollten, um später Beweise zu
haben. Mehr dazu im ZEIT-ONLINE-Artikel: Wie man die Chancen
erhöht, einen Vergewaltiger zu überführen Welche Stellen beraten
bei sexualisierter Gewalt? - Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt
gegen Frauen ist Tag und Nacht unter der Nummer 116 016 erreichbar
– kostenlos und auf Wunsch anonym. Über die Internetseite können
sich Betroffene zudem online per E-Mail oder Chat beraten lassen. -
Weitere Anlaufstellen per Telefon, Mail oder persönlich sind das
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch, das Opfertelefon Weißer Ring
oder die Lara Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen
(Berlin). Für Männer gibt es das Hilfetelefon Gewalt an Männern.
Mit dem Beratungsstellenfinder bbf Frauen gegen Gewalt können
Betroffene in einer Suchmaske Hilfe am Ort finden. - Je nach Region
gibt es lokale Frauenhäuser und Beratungszentren. Eine Übersicht
gibt die Frauenhaus Koordinierung. Wo kann man nach einer
Vergewaltigung Spuren sichern lassen? - Gewaltschutzambulanzen
sichern Spuren kostenlos, vertraulich, anonym. Manchmal heißen sie
auch Opferhilfeambulanz oder ähnlich. Auch manche Krankenhäuser,
Frauenarztpraxen oder der Rettungsdienst bieten Spurensicherung an.
Fragt am besten per Telefon nach. - Hier findet ihr die Homepages
der Gewaltschutzambulanz der Charité Berlin und der
Gewaltschutzambulanz Bremen. Mehr Informationen zur ärztlichen
Versorgung nach Vergewaltigungen bieten die Frauenärzte im Netz. -
Hast du den Verdacht, dass dir jemand K.-o.-Tropfen verabreicht
hat, solltest du möglichst schnell eine Blut- oder Urinprobe zur
Untersuchung abgeben. Die Substanzen sind nach wenigen Stunden
nicht mehr nachweisbar. Beratungsstellen und Hilfetelefone geben
Auskunft, wo das möglich ist. Was können Betroffene selbst tun? -
Ein Gedächtnisprotokoll mit Datum schreiben. Erinnerungen jeweils
mit dem aktuellen Datum hinzufügen - Nachrichten mit Datum,
Uhrzeit, Name und Kontext als rechtssichere Screenshots speichern -
Getragene Unterwäsche, Kleidung und Hygieneartikel wie Tampons und
Binden aufbewahren. Ebenso Bettwäsche, Handtücher, die DNA-Spuren
aufweisen können - Idealerweise vor der medizinischen
Spurensicherung nicht duschen und wenn möglich nicht zur Toilette
gehen Weitere Anlaufstellen - Übersicht über die
Opferschutzbeauftagten der Länder - Internetseite des
Opferbeauftragten des Landes Berlin - Informationen der Polizei
Berlin zu Sexualstraftaten - Überblick, was vor einem anstehenden
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