Versorgungszahlungen und Gehalt, Meldepflicht für Kassensysteme und Steuervorteile für Elektrofahrzeuge | Steuernachrichten Update 39/24

Versorgungszahlungen und Gehalt, Meldepflicht für Kassensysteme und Steuervorteile für Elektrofahrzeuge | Steuernachrichten Update 39/24

Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension, Meldepflicht für elektronische Kassensysteme startet und Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
6 Minuten
Podcast
Podcaster
Hier finden Sie laufend die neuesten Steuernachrichten für unterwegs.

Beschreibung

vor 6 Tagen

Stellt die Zahlung einer Betriebsrente an einen
Gesellschafter-Geschäftsführer neben der Gewährung einer
Vergütung für die Tätigkeit als Geschäftsführer eine verdeckte
Gewinnausschüttung (vGA) dar? 

Eine vGA liegt bei einer Vermögensminderung einer
Kapitalgesellschaft vor, die durch das Gesellschaftsverhältnis
veranlasst ist und in keinem Zusammenhang mit einer offenen
Ausschüttung steht. Eine durch das Gesellschaftsverhältnis
veranlasste Zahlung liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem
Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei
Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen oder gewissenhaften
Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt
hätte. 

Zahlung von Geschäftsführergehalt und Versorgungsleistung

Der BFH hat mit Urteil vom 15.03.2023 I R 41/19 zu einem Fall mit
gleichzeitiger Zahlung von Geschäftsführergehalt und
Versorgungsrente entschieden, dass es aus steuerrechtlicher Sicht
nicht zu beanstanden ist, wenn Versorgungszahlungen nicht von dem
endgültigen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis als
Geschäftsführer, sondern allein von dem Erreichen der
Altersgrenze abhängig sind.

Ein ordentlicher Geschäftsleiter würde in diesem Fall aber
verlangen, dass entweder die Versorgungsleistung auf die
Vergütung gerechnet wird oder der vereinbarte Eintritt der
Versorgungsfälligkeit bis zum tatsächlichen Ende der
Geschäftsführertätigkeit aufgeschoben wird.

Wird nach dem Eintritt des Versorgungsfalles neben der
Versorgungsleistung bei voller Weiterbeschäftigung als
Geschäftsführer für diese Tätigkeit lediglich ein reduziertes
Gehalt gezahlt, liegt keine Veranlassung durch das
Gesellschaftsverhältnis (und damit keine vGA) vor, wenn die
Gehaltszahlung die Differenz zwischen der Versorgungszahlung und
den letzten Aktivbezügen nicht überschreitet (hypothetischer
Fremdvergleich).

Finanzverwaltung übernimmt grundsätzlich BFH-Rechtsprechung

Das BMF übernimmt diese BFH-Rechtsprechung und hat das
BMF-Schreiben v. 18.9.2017 (BStBl I S. 1.293) in Rz. 10
entsprechend angepasst. 

Die Grundsätze gelten dem BMF-Schreiben zufolge sowohl bei
monatlicher Pensionsleistung als auch bei Ausübung eines
vereinbarten Kapitalwahlrechts bei Erreichen der vereinbarten
Altersgrenze.

Teilzeittätigkeit erkennt Finanzverwaltung aber nicht an

Das BMF hält aber an seiner Auffassung fest, dass eine
Teilzeittätigkeit mit dem Aufgabenbild eines
Gesellschafter-Geschäftsführers nicht vereinbar ist. Der BFH
hatte nicht entscheidungsrelevant ausgeführt, dass eine Weiter-
oder Folgebeschäftigung mit reduzierten Arbeitszeiten bzw.
Aufgabenbereichen dazu führen könnte, dass die Differenz zwischen
Versorgung und letzten Aktivbezügen nicht vollständig
ausgeschöpft werden könnte, ohne eine vGA auszulösen.

Hinweis
Das BMF-Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.

BMF-Schreiben vom 30.08.2024, IV C 2 - S 2742/22/10003
*****************************************************************************************************

JETZT KANAL ABONNIEREN!
----------------------------------------------------------------

STEUERNACHRICHTEN AUF YOUTUBE:
youtube.com/playlist?list=PL8jMu9RtjAOJ6V3rpqrwyMnilTxP9zjWj

MEHR INFOS zu diesem und anderen Online-Seminaren finden Sie
unter: https://www.haas-wir-steuern.de/seminare
IMPRESSUM: https://www.haas-wir-steuern.de/impressum
 

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: