Flugreise: Handgepäck- und was nicht?
Noch immer gilt die 100ml-Regel für Flüssigkeiten. Flüssige
Kosmetika, Augentropfen, Deo, Zahnpasta, aber auch Cremen und Gels
sind nur in Behältern von maximal 100 ml erlaubt. Sie gehören in
einen wiederverschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel.
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vor 2 Monaten
Noch immer gilt die 100ml-Regel für Flüssigkeiten. Flüssige
Kosmetika, Augentropfen, Deo, Zahnpasta, aber auch Cremen und Gels
sind nur in Behältern von maximal 100 ml erlaubt. Sie gehören in
einen wiederverschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel. Flüssige
Medikamente und Babynahrung darf man auch in grösseren Mengen im
Handgepäck mitnehmen. Messer und Scheren mit einer Klinge von mehr
als sechs Zentimetern sind nur im aufgegebenen Koffer erlaubt. Akku
ins Handgepäck Akkus, Batterien und Powerbanks müssen im Handgepäck
verstaut werden. Heikle Fracht wie Munition, medizinische
Sauerstoffflaschen, Lawinenrettungsrucksäcke, Schwimmwesten oder
kleine Gastkartuschen können nur mit vorheriger Anmeldung bei der
Fluggesellschaft transportiert werden.
Kosmetika, Augentropfen, Deo, Zahnpasta, aber auch Cremen und Gels
sind nur in Behältern von maximal 100 ml erlaubt. Sie gehören in
einen wiederverschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel. Flüssige
Medikamente und Babynahrung darf man auch in grösseren Mengen im
Handgepäck mitnehmen. Messer und Scheren mit einer Klinge von mehr
als sechs Zentimetern sind nur im aufgegebenen Koffer erlaubt. Akku
ins Handgepäck Akkus, Batterien und Powerbanks müssen im Handgepäck
verstaut werden. Heikle Fracht wie Munition, medizinische
Sauerstoffflaschen, Lawinenrettungsrucksäcke, Schwimmwesten oder
kleine Gastkartuschen können nur mit vorheriger Anmeldung bei der
Fluggesellschaft transportiert werden.
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