aktuelle BAG-Entscheidung: Umkleidezeit = Arbeitszeit?
22 Minuten
Beschreibung
vor 3 Monaten
BAG, Urteil vom 23.4.2024 - 5 AZR 212/23
- **Arbeitgeber**: Containermechaniker bei einem
Logistikunternehmen seit Februar 2008.
- **Tagesablauf**:
- Nach Betreten des Betriebsgebäudes: Umkleiden im ersten Stock.
- Zeiterfassung im Erdgeschoss: Einloggen gemäß Anweisung des
Arbeitgebers.
- Tätigkeit: Instandhaltung von Containern (z. B. Schleifen,
Lackieren), mit Schutzkleidung bei Bedarf.
- Nach Arbeit: Duschen oder Waschen, Arbeitskleidung im Betrieb
zur Reinigung lassen.
- Zeiterfassung am Ende: Ausloggen nach Anweisung, dann Verlassen
des Betriebs.
Artikel:
1. Arbeitstage pro Monat und pro Woche
2. Kernarbeitszeit - was ist das?
3. Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung
Homepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer
Berg
Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
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