Beschreibung

vor 1 Woche

BAG, Urteil vom 23.4.2024 - 5 AZR 212/23





- **Arbeitgeber**: Containermechaniker bei einem
Logistikunternehmen seit Februar 2008.


- **Tagesablauf**:


- Nach Betreten des Betriebsgebäudes: Umkleiden im ersten Stock.


- Zeiterfassung im Erdgeschoss: Einloggen gemäß Anweisung des
Arbeitgebers.


- Tätigkeit: Instandhaltung von Containern (z. B. Schleifen,
Lackieren), mit Schutzkleidung bei Bedarf.


- Nach Arbeit: Duschen oder Waschen, Arbeitskleidung im Betrieb
zur Reinigung lassen.


- Zeiterfassung am Ende: Ausloggen nach Anweisung, dann Verlassen
des Betriebs.





Artikel:


1. Arbeitstage pro Monat und pro Woche


2. Kernarbeitszeit - was ist das?


3. Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung





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⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer
Berg⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠





Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht


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