#030 Bundesarbeitsgericht zur Lohnkürzung mangels Impfnachweis
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vor 1 Monat
Die Corona-Pandemie ist wieder ein Thema in der Politik. Dabei
geht es vor allem um die Frage, ob man die damaligen
Entscheidungen noch einmal überprüfen sollte. Auch vor Gericht
ist Corona immer noch aktuell. Einige Fälle sind inzwischen bis
zum Bundesarbeitsgericht gelangt. Im Juni ging es in einer
Entscheidung um eine Altenpflegerin. Diese hatte die
Corona-Impfung abgelehnt und deswegen keinen Impfnachweis
vorlegen können. Sie wurde daraufhin unbezahlt freigestellt und
abgemahnt. War das rechtens?
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 2024, Az. 5 AZR
192/23 (hier im Volltext), Vorinstanz: Urteil des
Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Februar 2023, Az.
11 Sa 51/22.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 2024, Az. 5 AZR
167/23, zur Kürzung von Urlaub bei Nichtvorlage eines
Impfnachweises (hier im Volltext)
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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen
mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.
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Stichwort „Zeugnis“.
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