Schweigepflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung gelockert

Schweigepflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung gelockert

Ärzte in Sachsen-Anhalt dürfen sich künftig bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung austauschen, ohne die Schweigepflicht zu verletzen. Das stärkt den Kinderschutz und erleichtert schnelle Entscheidungen.
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vor 1 Monat
Ärzte in Sachsen-Anhalt dürfen sich künftig bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung austauschen, ohne die Schweigepflicht zu
verletzen. Das stärkt den Kinderschutz und erleichtert schnelle
Entscheidungen.

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