Steuerberater warnt: Steuer-Hammer bei Krypto-Gewinnen und Fremdwährungskonten
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vor 1 Monat
Über Börsengewinne freuen wir uns alle – bis das Finanzamt um die
Ecke kommt und seinen Obolus verlangt. Auf Wertpapier-Gewinne und
Zinserträge fällt dabei in Deutschland pauschal die
Abgeltungsteuer an. Was viele Anleger jedoch gerne verdrängen:
Auch andere Spekulationsgewinne sind steuerpflichtig sind, sofern
man vor Ablauf der Haltefrist verkauft. Das gilt zum Beispiel für
Gewinne mit Gold, Kunstwerken – oder auch Kryptowährungen. Was
passiert, wenn man diese nicht angibt, und warum sich das
Finanzamt neuerdings verstärkt für Besitzer von Kryptowährungen
und Fremdwährungskonten interessiert, darüber spricht Markus mit
dem Steuerberater Rolf Müller, Inhaber und Geschäftsführer der
digitalen Steuerberatungsgesellschaft Fintegra. Er erklärt, warum
sich Anleger in diesen Assetklassen jetzt beeilen müssen – bis
hin zur Selbstanzeige.
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