Rahel Schmidt: Neues Sexualstrafrecht

Rahel Schmidt: Neues Sexualstrafrecht

Es ist eine der bedeutendsten Gesetzesrevisionen der letzten Jahre: das neue Sexualstrafrecht, dass seit genau drei Monaten in Kraft ist. Für Opfer habe sich viel verbessert, trotzdem gebe es noch Mängel, sagt die Ärztin Rahel Schmidt, sie arbeitet au ...
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vor 2 Tagen
Es ist eine der bedeutendsten Gesetzesrevisionen der letzten Jahre:
das neue Sexualstrafrecht, dass seit genau drei Monaten in Kraft
ist. Für Opfer habe sich viel verbessert, trotzdem gebe es noch
Mängel, sagt die Ärztin Rahel Schmidt, sie arbeitet auf der
Gynäkologie im Zuger Kantonsspital. Nur wenige
Strafrechtsrevisionen haben so hohe Wellen geschlagen wie das neue
Sexualstrafrecht. «Nein heisst Nein.» Das ist der neue Grundsatz
beim Sex, der mit dem neuen Sexualstrafrecht gilt. Es trat auf
Anfang Juli in Kraft, mit einer veränderten Definition der
Vergewaltigung: Neu ist es eine Vergewaltigung, ein sexueller
Übergriff oder eine sexuelle Nötigung, wenn das Opfer mit Worten,
Gesten oder durch Erstarren ausdrückt, dass es mit der Handlung
nicht einverstanden ist. Damit sollen Opfer von sexueller Gewalt
besser geschützt und Täterinnen und Täter angemessen bestraft
werden. Was hat das neue Sexualstrafrecht in diesen ersten drei
Monaten bereits verändert? Zu Gast ist Ärztin Rahel Schmidt, sie
arbeitet auf der Gynäkologie im Zuger Kantonsspital und ist
Projektleiterin im Wissenschafts-Think-Tank Reatch, welcher zu
Vergewaltigungsopfer forscht.

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