Elisabeth Kopp- die Wahl zur ersten Bundesrätin
Am 2. Oktober 1984, wurde Elisabeth Kopp, als erste Frau in den
Bundesrat gewählt. Die Zürcher Nationalrätin wurde im ersten
Wahlgang gewählt.
56 Minuten
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vor 1 Monat
Am 2. Oktober 1984, wurde Elisabeth Kopp, als erste Frau in den
Bundesrat gewählt. Die Zürcher Nationalrätin wurde im ersten
Wahlgang gewählt. Die freisinnige Politikerin übernahm das
Justiz- und Polizeidepartement. Zu den wichtigsten Dossiers ihrer
Amtszeit gehörte das Asyldossier. Mit Erfolg brachte sie auch ein
partnerschaftliches Eherecht durch. Ein Anruf zu viel Die
politische Karriere der FDP-Bundesrätin knickte im Herbst 1988
allerdings ein. Plötzlich stand sie im Mittelpunkt eines der
grössten Politskandale des Landes, weil sie aus ihrem Büro ihren
Mann angerufen und ihm nahegelegt hatte, aus dem Verwaltungsrat
einer Firma zurückzutreten, die der Geldwäscherei verdächtigt
wurde. Am 12. Januar 1989 trat sie unter massivem öffentlichen
Druck mit sofortiger Wirkung zurück. Im November 1989 kam eine
parlamentarische Untersuchungskommission zum Schluss, dass
Elisabeth Kopp gegen das Amtsgeheimnis verstossen habe und ihre
Demission daher unausweichlich gewesen sei. Ein Jahr später wird
die ehemalige Bundesrätin von diesem Vorwurf jedoch freigesprochen.
Bundesrat gewählt. Die Zürcher Nationalrätin wurde im ersten
Wahlgang gewählt. Die freisinnige Politikerin übernahm das
Justiz- und Polizeidepartement. Zu den wichtigsten Dossiers ihrer
Amtszeit gehörte das Asyldossier. Mit Erfolg brachte sie auch ein
partnerschaftliches Eherecht durch. Ein Anruf zu viel Die
politische Karriere der FDP-Bundesrätin knickte im Herbst 1988
allerdings ein. Plötzlich stand sie im Mittelpunkt eines der
grössten Politskandale des Landes, weil sie aus ihrem Büro ihren
Mann angerufen und ihm nahegelegt hatte, aus dem Verwaltungsrat
einer Firma zurückzutreten, die der Geldwäscherei verdächtigt
wurde. Am 12. Januar 1989 trat sie unter massivem öffentlichen
Druck mit sofortiger Wirkung zurück. Im November 1989 kam eine
parlamentarische Untersuchungskommission zum Schluss, dass
Elisabeth Kopp gegen das Amtsgeheimnis verstossen habe und ihre
Demission daher unausweichlich gewesen sei. Ein Jahr später wird
die ehemalige Bundesrätin von diesem Vorwurf jedoch freigesprochen.
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