Überbrückungshilfe Update 2.10.2024: ÜberbrückungshileRückforderung mangels Schlussabrechnung - warum Widerspruch und Klage Sinn machen können
12 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86
Die Corona-Überbrückungshilfen stellten ein beispielloses
Förderprogramm zur Unterstützung von Unternehmen während der
Pandemie dar. Mit einem Gesamtvolumen von über 71 Milliarden Euro
für die Jahre 2020 bis 2022 übertraf dieses Programm in seiner
Dimension alle bisherigen staatlichen Förderprogramme. Ein
zentrales Element dieser Hilfen ist die Schlussabrechnung, die
von den Empfängern der Förderung einzureichen ist.
Doch was passiert, wenn Unternehmen diese Schlussabrechnung nicht
fristgerecht zum 30.09.2024 einreichen? Droht in diesem Fall eine
automatische und vollständige Rückforderung aller erhaltenen
Hilfen? Und wäre eine solche Rückforderung rechtmäßig und
verhältnismäßig? Diese Fragen stellen sich aktuell viele
Unternehmen und ihre steuerlichen Berater.
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