Dem Landesantidiskriminierungsgesetz Baden-Württemberg droht das Aus noch bevor es beschlossen wird: "Weil eine Stimmung entstand, dass man mit emanzipatorischer Politik keine Stimmen mehr kriegt"

Dem Landesantidiskriminierungsgesetz Baden-Württemberg droht das Aus noch bevor es beschlossen wird: "Weil eine Stimmung entstand, dass man mit emanzipatorischer Politik keine Stimmen mehr kriegt"

Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll Diskriminierungen in und von Behörden regeln. Baden-Württemberg wäre das erste Flächenland, in dem ein solches Gesetz beschlossen wird. In Berlin gibt es ein solches Gesetz bereits seit vier Jahren, mit weiter
20 Minuten

Beschreibung

vor 1 Tag
Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll Diskriminierungen in und
von Behörden regeln. Baden-Württemberg wäre das erste Flächenland,
in dem ein solches Gesetz beschlossen wird. In Berlin gibt es ein
solches Gesetz bereits seit vier Jahren, mit weiter gefassten
Regularien, als der Gesetzes entwurf im südwestlichsten Bundesland
Deutschlands - und es hat sich bewährt. Das sagt auch Andreas
Foitzik vom "Bündnis für ein LADG", in dem mehr als 100
zivilgesellschaftliche Verbände das gemeinsame Ziel gesetzt haben
ein Gleichbehandlungsgesetz zu erkämpfen. Andreas Foitzik räumt im
Gespräch mit RDL u.a. auch mit Falschbehauptungen auf, das Gesetz
wäre ein "Bürokratiemonster", oder würde eine "Klagewelle"
lostreten, würde es beschlossen werden. Gleichzeitig weise der
Gesetzesentwurf in Baden-Württemberg diverse Schwächen auf, wie
Andreas Foiztzig im Interview außerdem erläutert und das "Bündnis
für ein LADG" kritisiert. Beispielsweise würde es an Kompetenzen
der Ombudsstelle (Beschwerde- und Schlichtungsstelle) mangeln oder
sie seien unzureichend. Es bliebe ihr zu wenig Zeit für
außergerichtliche Verfahren, aber v.a. wird kritisiert, dass dem
Entwurf zufolge nicht nur Menschen, die sich von Diskriminierung
durch Behörden ausgesetzt sehen, geschützt werden sollen. Behörden
selbst könnten nach diesem Modell eines
„Antidiskriminierungsgesetzes“ zufolge beispielsweise
„ungebührliches Verhalten“ anmahnen. Zusätzlich droht selbst dieser
kritisierte Gesetzesentwurf zu Scheitern und Andreas Foitzik geht
auf die Gründe dazu ein.

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