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Beschreibung
vor 2 Monaten
Der Europäische Gerichtshof entschied am 11. Juli 2024, dass
sogenannte Innenumsätze in einer umsatzsteuerlichen Organschaft
nicht umsatzsteuerbar sind. Dies gilt auch dann, wenn die
empfangende Einheit selbst kein volles Vorsteuerabzugsrecht hätte.
Damit ist die durch ein Vorabentscheidungsersuchen des
Bundesfinanzhofs entstandene Rechtsunsicherheit beseitigt, und die
Organschaft weiterhin ein attraktives Gestaltungsinstrument für
nicht voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen. Darüber
sprechen wir heute mit Robert Prätzler.
sogenannte Innenumsätze in einer umsatzsteuerlichen Organschaft
nicht umsatzsteuerbar sind. Dies gilt auch dann, wenn die
empfangende Einheit selbst kein volles Vorsteuerabzugsrecht hätte.
Damit ist die durch ein Vorabentscheidungsersuchen des
Bundesfinanzhofs entstandene Rechtsunsicherheit beseitigt, und die
Organschaft weiterhin ein attraktives Gestaltungsinstrument für
nicht voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen. Darüber
sprechen wir heute mit Robert Prätzler.
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