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Beschreibung
vor 1 Monat
Diese Woche spricht Dr. Christian Rosinus mit Dr. Nikolaos Gazeas
über Rechtshilfe und Auslieferung. Nach einer kurzen Vorstellung
von Herrn Gazeas, erläutern die beiden Gesprächspartner den Begriff
der Rechtshilfe und und wie sich die Rechtshilfe entwickelt hat.
Dabei grenzt Dr. Gazeas auch die „kleine“ von der „großen“
Rechtshilfe ab. Danach gehen sie auf die Rechtsquellen der
Rechtshilfe ein, wobei sie einen Schwerpunkt auf die Rechtsquellen
der Auslieferung legen. Sodann sprechen Dr. Rosinus und Dr. Gazeas
über Interpol. Dr. Gazeas erklärt, was Interpol formell ist, und
welche Strukturen dahinterstehen. Er erläutert auch, wie
internationale Fahndungen mithilfe von Interpol funktionieren.
Hiernach erörtern die beiden Gesprächspartner vertieft, wie
Auslieferungen in Theorie und Praxis funktionieren. Dabei zeigen
sie insbesondere, wie Auslieferungen im EU-Raum funktionieren. In
diesem Zusammenhang erläutert Dr. Gazeas auch unterschiedliche
Verteidigungsstrategien und zeigt auf, ob und wann deutsche
Staatsangehörige ausgeliefert werden dürfen. Im Anschluss sprechen
Dr. Rosinus und Dr. Gazeas im Detail über die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes im sogenannten Fall Maja T. (BVerfG,
Beschluss vom 28. Juni 2024 – 2 BvQ 49/24) und diskutieren über die
Besonderheiten des Falls. Zuletzt gehen Sie auf die Learnings aus
dem Fall und mögliche gesetzliche Veränderungen ein. Hier gehts zur
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-067.html
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Nikolaos Gazeas, LL.M. ist
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Gazeas Nepomuck Rechtsanwälte
PartG mbB. Er berät, verteidigt und vertritt Einzelpersonen und
Unternehmen im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht,
insbesondere in allen Gebieten des Wirtschafts- und
Steuerstrafrechts sowie des Medizinstrafrechts. Das internationale
Strafrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt. Hier ist Dr. Gazeas
insbesondere auf Auslieferungsverfahren und Rechtshilfesachen
spezialisiert und berät bei Fragestellungen mit internationalen
Bezügen. Dr. Gazeas berät Unternehmen und Institutionen ebenso
präventiv, insbesondere bei der Umsetzung von Compliance-Systemen.
Darüber hinaus hat er Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden im
strafrechtlichen Kontext. Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt
auf Verfahren mit politischen Implikationen, regelmäßig auch im
Schnittstellenbereich zwischen dem Strafrecht und dem
Sicherheitsrecht. Hier berät und vertritt Dr. Gazeas Einzelpersonen
und Unternehmen etwa im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen.
Dr. Gazeas ist erreichbar unter: gazeas@gazeas.de
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
über Rechtshilfe und Auslieferung. Nach einer kurzen Vorstellung
von Herrn Gazeas, erläutern die beiden Gesprächspartner den Begriff
der Rechtshilfe und und wie sich die Rechtshilfe entwickelt hat.
Dabei grenzt Dr. Gazeas auch die „kleine“ von der „großen“
Rechtshilfe ab. Danach gehen sie auf die Rechtsquellen der
Rechtshilfe ein, wobei sie einen Schwerpunkt auf die Rechtsquellen
der Auslieferung legen. Sodann sprechen Dr. Rosinus und Dr. Gazeas
über Interpol. Dr. Gazeas erklärt, was Interpol formell ist, und
welche Strukturen dahinterstehen. Er erläutert auch, wie
internationale Fahndungen mithilfe von Interpol funktionieren.
Hiernach erörtern die beiden Gesprächspartner vertieft, wie
Auslieferungen in Theorie und Praxis funktionieren. Dabei zeigen
sie insbesondere, wie Auslieferungen im EU-Raum funktionieren. In
diesem Zusammenhang erläutert Dr. Gazeas auch unterschiedliche
Verteidigungsstrategien und zeigt auf, ob und wann deutsche
Staatsangehörige ausgeliefert werden dürfen. Im Anschluss sprechen
Dr. Rosinus und Dr. Gazeas im Detail über die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes im sogenannten Fall Maja T. (BVerfG,
Beschluss vom 28. Juni 2024 – 2 BvQ 49/24) und diskutieren über die
Besonderheiten des Falls. Zuletzt gehen Sie auf die Learnings aus
dem Fall und mögliche gesetzliche Veränderungen ein. Hier gehts zur
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-067.html
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Nikolaos Gazeas, LL.M. ist
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Gazeas Nepomuck Rechtsanwälte
PartG mbB. Er berät, verteidigt und vertritt Einzelpersonen und
Unternehmen im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht,
insbesondere in allen Gebieten des Wirtschafts- und
Steuerstrafrechts sowie des Medizinstrafrechts. Das internationale
Strafrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt. Hier ist Dr. Gazeas
insbesondere auf Auslieferungsverfahren und Rechtshilfesachen
spezialisiert und berät bei Fragestellungen mit internationalen
Bezügen. Dr. Gazeas berät Unternehmen und Institutionen ebenso
präventiv, insbesondere bei der Umsetzung von Compliance-Systemen.
Darüber hinaus hat er Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden im
strafrechtlichen Kontext. Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt
auf Verfahren mit politischen Implikationen, regelmäßig auch im
Schnittstellenbereich zwischen dem Strafrecht und dem
Sicherheitsrecht. Hier berät und vertritt Dr. Gazeas Einzelpersonen
und Unternehmen etwa im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen.
Dr. Gazeas ist erreichbar unter: gazeas@gazeas.de
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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