Wirtschaftsnews vom 04. Oktober 2024

Wirtschaftsnews vom 04. Oktober 2024

Wirtschaftsnews

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vor 1 Tag

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland


Thema heute: 


22 Krankenkassen erhöhen mitten im Jahr den Beitrag


 


Seit Mai 2024 haben 22 Krankenkassen mitten im Jahr den
Beitrag erhöht, 17 von ihnen hatten schon zum Jahreswechsel mehr
Geld verlangt. Eigentlich sind mögliche Beitragsanpassungen zum
jeweiligen Jahresbeginn vorgesehen.


7,6 Millionen Versicherte sind betroffen, das zeigen aktuelle
Abfragen von Finanztip bei den gesetzlichen
Krankenversicherungen. Nach Musterrechnungen des Geld-Ratgebers
spart ein Durchschnittsverdiener durch einen Wechsel zu einer
günstigen Krankenkasse oft mehr als 300 Euro im Jahr.


 


GKV-Wechsel spart mehrere Hundert Euro


„Weil viele Versicherungen dieses Jahr ihren Zusatzbeitrag
angehoben haben, manche sogar zum zweiten Mal, können betroffene
Versicherte aktuell besonders von einem Wechsel zu einer
günstigen Krankenkasse profitieren“, rät man. Wie sehr sich ein
solcher Wechsel lohnt, hängt vom Einkommen ab und davon, wie viel
günstiger die neue Kasse ist.


Nach Finanztip-Berechnungen kann ein Angestellter mit einem
Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat und Steuerklasse I (keine
Kinder, keine Kirchensteuer) mit einem Wechsel von der
Krankenkasse KKH (3,28 % Zusatzbeitrag seit 01.08.2024) zu einer
der günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkassen (0,9 %
Zusatzbeitrag) im Monat 25,70 Euro netto sparen. So viel bleiben
von 35,70 Euro Beitragsersparnis nach Steuern übrig. Im Jahr
macht das 308,40 Euro Ersparnis bei der Krankenversicherung. Bei
einem Bruttogehalt von 4.000 Euro steigt die Netto-Ersparnis auf
32,68 Euro monatlich oder 392,16 Euro jährlich. Und ein
Angestellter mit 5.000 Euro Bruttogehalt spart durch diesen
Wechsel 38,75 Euro pro Monat oder 465 Euro auf ein Jahr
gerechnet. Wie groß die individuelle Ersparnis beim
Zusatzbeitrag ist, können Arbeitnehmer online mit einem Rechner
von Finanztip prüfen. Der kostenfreie Verbraucherservice zeigt
die Ersparnis bei einem Wechsel von der aktuellen Kasse zur
günstigsten bundesweit tätigen Krankenkasse.


 


Wann ist ein Wechsel der GKV möglich


„Der Wechsel der Krankenkasse ist einfach”, sagt man:
„Versicherte melden sich einfach beim neuen Versicherer an, der
erledigt dann den Rest.“ Normalerweise sind Verbraucher nach
einem vorausgegangenen Wechsel zunächst zwölf Monate an ihren
neuen Versicherer gebunden. Diese Bindungsfrist entfällt aber,
sobald die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Betroffene
haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und können ihre
Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende
kündigen. „Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats
beim Versicherer eingehen, in dem der erhöhte Beitrag erstmals
fällig wird“. Die Kündigung greift dann zum Ende des übernächsten
Monats. Wenn Versicherte länger als zwölf Monate bei ihrer Kasse
sind, können sie jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum
Monatsende ordentlich kündigen.


 


Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20241004_kvp.mp3

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