Beschreibung

vor 1 Monat

Die Hausbesuche von Tesla bei krankgeschriebenen Arbeitnehmern,
insbesondere im Werk Grünheide, haben in Deutschland erhebliche
Diskussionen ausgelöst. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob
solche Maßnahmen rechtlich zulässig sind.





Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber haben kein Recht, unangekündigt
bei ihren Mitarbeitenden zu Hause aufzutauchen, um den
Gesundheitszustand zu überprüfen. Der Schutz der Privatsphäre,
einschließlich der Unverletzlichkeit der Wohnung, hat Vorrang.
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, den Arbeitgeber
hereinzulassen oder Auskünfte über ihren Gesundheitszustand zu
geben.





- rechtlich zulässig:


Beauftragung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)


Ausnahmefall:


Beauftragung eines Dedektives


Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2015 (Az. 8 AZR 1007/13)


- konkreter Verdacht auf eine schwere Pflichtverletzung


(Straftat)


- Ausschöpfung aller Maßnahmen


- Überwachung muss verhältnismäßig und letztes Mittel sei


- Bei Unrechtmäßigkeit ist eine Entschädigungszahlung möglich





Artikel:


1. Kündigung in Probezeit wegen Krankheit


2. Krankschreibung nach Kündigung - gefährlich?





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⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer
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