Was ändert sich mit der 44. BImSchV?

Was ändert sich mit der 44. BImSchV?

29 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Die 44. BImSchV beschäftigt sich mit mittelgroßen Feuerungsanlagen
von 1 bis 50 Megawatt. Einzelmessungen an nicht
genehmigungsbedürftigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit weniger als
10 MW kann jetzt der Schonsteinfeger/die Schornsteinfegerin
durchführen. Da in Deutschland etwa 25.000 Öl- und
Gasfeuerungsanlagen davon betroffen sind, eröffnet sich ein neues
Aufgabenfeld für das Schornsteinfeger-Handwerk. Wie genau der
Ablauf der Messung ist und wie sich die 44. BImSchV für den
Schornsteinfeger lohnen kann, durchleuchten wir in dieser Folge mit
unserem Gast Markus Schlichter. Haben Sie Fragen zum Thema? Wir
helfen dir gerne unter info@woehler.de oder telefonisch unter 02953
73 100.

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