Kultur-Talk: Sexueller Missbrauch – was leistet das Kirchenrecht?

Kultur-Talk: Sexueller Missbrauch – was leistet das Kirchenrecht?

Im Zuge der Missbrauchsskandale wird der römisch-katholischen Kirche vorgeworfen, sie würde mit ihrem eigenen Kirchenrecht Täter schützen und Paralleljustiz zum weltlichen Recht betreiben. Stimmt das und macht der Vergleich überhaupt Sinn? Was ist vom ...
28 Minuten

Beschreibung

vor 1 Woche
Im Zuge der Missbrauchsskandale wird der römisch-katholischen
Kirche vorgeworfen, sie würde mit ihrem eigenen Kirchenrecht Täter
schützen und Paralleljustiz zum weltlichen Recht betreiben. Stimmt
das und macht der Vergleich überhaupt Sinn? Was ist vom geplanten
nationalen Kirchengericht zu halten? Dass die römisch-katholische
Kirche ein eigenes Strafgesetz hat, mag manche überraschen. Doch
auch andere grosse Unternehmen wie die FIFA oder Schweizer Banken
haben privat geregelte Sanktionsmechanismen. In der Schweiz geht
das staatliche Strafrecht immer vor. Die katholischen Bistümer
können sich also nicht vom weltlichen Recht befreien, in dem sie
sich auf ihr eigenes Kirchenrecht berufen. Was also kann
insbesondere das Strafrecht der römisch-katholischen Kirche
leisten, wenn es um die Aufarbeitung von sexueller Gewalt geht?
Welche Möglichkeit bietet es, wenn Missbrauchsfälle verjährt sind?
Und welche Vorteile hätte ein nationales Straf- und
Disziplinargericht, dass die Schweizer Bischöfe einführen wollen?
Im Kultur-Talk wird diesen Fragen zusammen mit Astrid Kaptijn
nachgegangen. Sie ist Professorin für kanonisches Recht an der
Universität Fribourg und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats,
der die aktuelle historische Studie zu Missbrauch im Umfeld der
römisch-katholischen Kirche Schweiz begleitet. Mehr zum Thema und
wie Aufarbeitung gelingen kann, beleuchtet eine aktuelle
«Kontext»-Folge: Sie begleitet eine Betroffene und gewährt Einblick
in kirchliche Geheimakten:
https://www.srf.ch/audio/kontext/missbrauch-in-der-roem-kath-kirche-wie-gelingt-aufarbeitung?id=12649892

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