#111: Netto weniger trotz Steuerreform: Was Sozialabgaben und die Aktienrente bewirken
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vor 1 Monat
Steuerentlastung oder höhere Belastung? Geplante
Steuererleichterungen durch die Anpassung des Einkommensteuertarifs
könnten durch steigende Sozialversicherungsbeiträge am Ende
wirkungslos bleiben. Zwar soll der Grundfreibetrag angehoben und
der Steuertarif nach rechts verschoben werden, sodass der
Steuersatz nicht mehr so schnell steigt, um die kalte Progression
auszugleichen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die
Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Krankenversicherung zu
erhöhen, was zu höheren Abgaben führen würde. Steuerpflichtige mit
einem monatlichen Einkommen von deutlich deutlich über 5.000 Euro
könnten dadurch 2025 netto weniger haben. Dieses Problem ergibt
sich, da die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung
von derzeit 7.450 Euro (Ost) und 7.550 Euro (West) auf 8.050 Euro
steigen sollen. In der Krankenversicherung soll die Grenze von
5.175 Euro auf 5.512,50 Euro angehoben werden. Diese geplanten
Änderungen bedeuten, dass Gutverdiener ab einem bestimmten
Einkommen trotz Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen,
netto weniger zur Verfügung haben könnten, da sie stärker in die
Sozialversicherung einzahlen müssen. Zusätzlich ist eine Erhöhung
der Rentenbeiträge vorgesehen, um das Rentenniveau zu
stabilisieren. Der Beitragssatz soll von derzeit 18,6 % bis 2028
auf 20 % und bis 2035 auf 22,3 % steigen. Trotz der Einführung der
Aktienrente, die langfristig zur Finanzierung der Renten beitragen
soll, stellt diese nur einen kleinen Beitrag dar und reicht
angesichts der hohen Kosten kaum aus – ein Tropfen auf den heißen
Stein. Immerhin wird es bei demSolidaritätszuschlag spannend. Im
November wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob
der Soli verfassungswidrig ist.
Steuererleichterungen durch die Anpassung des Einkommensteuertarifs
könnten durch steigende Sozialversicherungsbeiträge am Ende
wirkungslos bleiben. Zwar soll der Grundfreibetrag angehoben und
der Steuertarif nach rechts verschoben werden, sodass der
Steuersatz nicht mehr so schnell steigt, um die kalte Progression
auszugleichen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die
Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Krankenversicherung zu
erhöhen, was zu höheren Abgaben führen würde. Steuerpflichtige mit
einem monatlichen Einkommen von deutlich deutlich über 5.000 Euro
könnten dadurch 2025 netto weniger haben. Dieses Problem ergibt
sich, da die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung
von derzeit 7.450 Euro (Ost) und 7.550 Euro (West) auf 8.050 Euro
steigen sollen. In der Krankenversicherung soll die Grenze von
5.175 Euro auf 5.512,50 Euro angehoben werden. Diese geplanten
Änderungen bedeuten, dass Gutverdiener ab einem bestimmten
Einkommen trotz Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen,
netto weniger zur Verfügung haben könnten, da sie stärker in die
Sozialversicherung einzahlen müssen. Zusätzlich ist eine Erhöhung
der Rentenbeiträge vorgesehen, um das Rentenniveau zu
stabilisieren. Der Beitragssatz soll von derzeit 18,6 % bis 2028
auf 20 % und bis 2035 auf 22,3 % steigen. Trotz der Einführung der
Aktienrente, die langfristig zur Finanzierung der Renten beitragen
soll, stellt diese nur einen kleinen Beitrag dar und reicht
angesichts der hohen Kosten kaum aus – ein Tropfen auf den heißen
Stein. Immerhin wird es bei demSolidaritätszuschlag spannend. Im
November wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob
der Soli verfassungswidrig ist.
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