Verwaltungsgerichtspräsident verstösst gegen Bundesverfassung

Verwaltungsgerichtspräsident verstösst gegen Bundesverfassung

Der oberste Verwaltungsrichter hat die Begründung eines Urteils nachträglich eigenmächtig geändert. Laut Bundesverfassung ist dies nur nach Rücksprache mit den beiden anderen Richtern des Dreiergremiums zulässig. Das Verwaltungsgericht erklärt, das Ur ...
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vor 2 Monaten
Der oberste Verwaltungsrichter hat die Begründung eines Urteils
nachträglich eigenmächtig geändert. Laut Bundesverfassung ist dies
nur nach Rücksprache mit den beiden anderen Richtern des
Dreiergremiums zulässig. Das Verwaltungsgericht erklärt, das
Urteilsdispositiv habe «keine Änderung erfahren». Weitere Themen: *
Ein Gespräch über die unbekannte Welt der Wasserpilze im Engadin. *
Hochbetrieb in den Mostereien. Eine Reportage bei einem der größten
Saft-Produzenten.

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