Bayerischer Kunstminister zu Schiedsgerichten für NS-Raubkunst: „Es ist in unserem Interesse und es ist im Interesse der Erben“
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vor 1 Monat
In Zukunft sollen Schiedsgerichte über die Rückgabe von
NS-Raubkunst entscheiden. Die Schiedsgerichtsbarkeit setzt sich
zusammen aus Juristen aber auch aus Kunsthistorikern, die
Entscheidungen sollen am Ende schiedlich getroffen werden. "Es ist
in unserem Interesse und es ist im Interesse der Erben", sagte der
Bayerischer Kunstminister Markus Blume.
NS-Raubkunst entscheiden. Die Schiedsgerichtsbarkeit setzt sich
zusammen aus Juristen aber auch aus Kunsthistorikern, die
Entscheidungen sollen am Ende schiedlich getroffen werden. "Es ist
in unserem Interesse und es ist im Interesse der Erben", sagte der
Bayerischer Kunstminister Markus Blume.
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