#62 Sozialversicherungspflicht: Gefahr auch für Kunden von Selbstständigen

#62 Sozialversicherungspflicht: Gefahr auch für Kunden von Selbstständigen

19 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat
Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Rente. So jedenfalls
der Standardfall. Aber bei Yogalehrer und Musiktrainer oder
Yogatrainer und Musiklehrer – da kommt Britta einmal aus dem Tritt
– ist der Fall anders: Auch wenn sie selbstständig sind, sind sie
dennoch sozialversicherungspflichtig. Britta und Maraike weisen in
dieser Folge auch auf eine häufig übersende Gefahrenlage hin: Nicht
nur von Selbstständigen selbst können die Beiträge nachgefordert
werden, sondern auch von deren Auftraggebern – und das Jahre
rückwirkend. Der einzige Lichtblick: Ein
Statusfeststellungsverfahren. Das klingt doch schon bezaubernd. Was
Sie hier hören, bringt Sie weiter, stellt aber keine Rechtsberatung
dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung
ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles
berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne
Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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