VAT to go – der Umsatzsteuer Podcast: Folge 3 – Wann besteht ein Direktanspruch gegen das Finanzamt
Es kann vorkommen, dass für eine Ware oder Dienst…
19 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Es kann vorkommen, dass für eine Ware oder Dienstleistung zu viel
Umsatzsteuer berechnet wurde – zum Beispiel weil Leistende
fälschlich den Regelsatz von 19 Prozent anstelle des ermäßigten
Satzes von 7 Prozent ansetzen. Falls es nicht möglich ist, die zu
Unrecht zu viel gezahlte Umsatzsteuer von dem/ der Leistenden
zurückzuerhalten, haben Leistungsempfänger:innen einen direkten
Anspruch gegen das Finanzamt? Diese Frage erörtern Kathrin Feil,
Deputy Head of Indirect Tax Services von KPMG, und Rainer
Weymüller, ehemaliger Vorsitzender Richter am Finanzgericht München
und externer Berater bei KPMG, in dieser Folge unseres Podcasts
„VAT to go“. Anlass ist ein aktuelles Urteil des Europäischen
Gerichtshofs vom 7.September 2023. Kathrin Feil und Rainer
Weymüller erklären, worum es in dem Fall vor dem EuGH ging und
inwiefern die Entscheidung der Richter:innen ein wichtiger Schritt
hin zur Neutralität der Umsatzsteuer ist. Weitere aktuelle
Umsatzsteuerthemen finden Sie im KPMG VAT Newsletter. Direkt
abonnieren: kpmg.de/vat-newsletter
Umsatzsteuer berechnet wurde – zum Beispiel weil Leistende
fälschlich den Regelsatz von 19 Prozent anstelle des ermäßigten
Satzes von 7 Prozent ansetzen. Falls es nicht möglich ist, die zu
Unrecht zu viel gezahlte Umsatzsteuer von dem/ der Leistenden
zurückzuerhalten, haben Leistungsempfänger:innen einen direkten
Anspruch gegen das Finanzamt? Diese Frage erörtern Kathrin Feil,
Deputy Head of Indirect Tax Services von KPMG, und Rainer
Weymüller, ehemaliger Vorsitzender Richter am Finanzgericht München
und externer Berater bei KPMG, in dieser Folge unseres Podcasts
„VAT to go“. Anlass ist ein aktuelles Urteil des Europäischen
Gerichtshofs vom 7.September 2023. Kathrin Feil und Rainer
Weymüller erklären, worum es in dem Fall vor dem EuGH ging und
inwiefern die Entscheidung der Richter:innen ein wichtiger Schritt
hin zur Neutralität der Umsatzsteuer ist. Weitere aktuelle
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