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Beschreibung
vor 5 Jahren
Bieter können manchmal ganz schön - nennen wir es mal höflich -
hartnäckig sein. Besonders, wenn sie im Vergabeverfahren nicht den
Zuschlag erhalten haben. Oft wollen sie wissen, warum der Sieger
besser war. Manchmal, um daraus zu lernen und selbst beim nächsten
mal besser zu werden. Manchmal, um Argumente für ein
Nachprüfungsverfahren zu sammeln. Eine vergleichende Analyse der
Angebote brauchen Sie dem unterlegenen Bieter (meistens) nicht zu
schicken, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil
vom 03.05.2018 (Rs. C-376/16) entschieden hat. Erfahren Sie in
diesem Podcast, wann Sie dem Bieter weitergehende Informationen
übermitteln müssen.
hartnäckig sein. Besonders, wenn sie im Vergabeverfahren nicht den
Zuschlag erhalten haben. Oft wollen sie wissen, warum der Sieger
besser war. Manchmal, um daraus zu lernen und selbst beim nächsten
mal besser zu werden. Manchmal, um Argumente für ein
Nachprüfungsverfahren zu sammeln. Eine vergleichende Analyse der
Angebote brauchen Sie dem unterlegenen Bieter (meistens) nicht zu
schicken, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil
vom 03.05.2018 (Rs. C-376/16) entschieden hat. Erfahren Sie in
diesem Podcast, wann Sie dem Bieter weitergehende Informationen
übermitteln müssen.
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