Digitale Missbrauchs- und Kriminalitätsprophylaxe zu Zeiten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Digitale Missbrauchs- und Kriminalitätsprophylaxe zu Zeiten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Digitale Missbrauchsvorbeugung ist derzeit ein Ri…
11 Minuten

Beschreibung

vor 6 Jahren
Digitale Missbrauchsvorbeugung ist derzeit ein Riesenthema. Nie war
Vorbeugung und vorausschauende Produktprogrammierung so wichtig wie
heute. Moderne digitale Technologien sind zur vorbeugenden
Programmierung von so gut wie allen Produkten geeignet, und deshalb
gibt es auch immer mehr Produkte mit digitalem „Anhang.“ Eigentlich
sollte digitale Missbrauchsvorbeugung nur eine Methode sein, die
die Beibehaltung des Rechts im Auge hat, und sonst nichts. Das
hieße: Regierungen oder private Anbieter programmieren digitale
Geräte (z.B. Smartphones) oder Applikationen (z.B. Internetbrowser)
so, dass sie nicht gegen die vom jeweiligen Interessenten
aufgestellten Regeln verstoßen.   Ein Kinderspiel?  
Industrieprodukte können (ja, sollten und müssten sogar!) wie
„kindersichere Spielsachen“ so konzipiert werden, dass sowohl eine
Schädigung des Benutzers als auch Dritter ausgeschlossen ist.
Knautschzonen von Automobilen werden ja schon seit längerem so
gebaut, dass sie sich, 1., bei einer Kollision nach Plan auffalten.
Auf diese Weise werden lebensbedrohliche Verletzungen wenn nicht
verhindert, so doch gemildert (natürlich kommt es auch auf das
Produkt von Geschwindigkeit und Masse des Fahrzeugs an. Hier greift
regelmäßig Einsteins berühmtes „E = mc²“). Für massenhaft
verbreitete digitale Techniken wie Smartphones stellt sich aber,
über das Problem der rein körperlichen Unversehrtheit hinaus, auch
die ethisch-moralische Frage. Es geht um die Zugänglichkeit zu
gefährlichen Inhalten, vor allem Porno- und Gewaltformate. Denn es
steht außer Frage, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden
müssen. Das Apple-iPhone wurde aus diesem Grund gleich so
programmiert, dass die Zentrale missbrauchsgeneigte Applikationen
von den Endgeräten von sich aus löschen kann. Die Gesetzgeber der
westlich-demokratisch-rechtsstaatlichen Hemisphäre machen massiv
Druck auf die Hersteller, es Apple gleichzutun und ihre Produkte
von vornherein so zu programmieren, dass Gesetzesbrüche so weit wie
möglich ausgeschlossen werden können.   Wie bereits
angedeutet, obliegen den Herstellern und Programmierern digitaler
Devices ganz besondere ethisch-kulturelle und psychologisch-soziale
Verantwortungen, die eine gesetzlich verankerte, vorbeugende
Selbstverpflichtung der Anbieter nahelegen.   Dabei sind
solche Selbstverpflichtungen an sich nichts Neues. YouTube z.B.
benutzt ein Programm, das auf die jeweiligen landesspezifischen
Copyrights zugeschnitten ist. Das Programm macht es den Usern
schwer, Copyrights zu umgehen, indem es automatisch Videos löscht,
deren Inhalte auch nur im Entferntesten irgendwelche Copyrights
verletzen. Ein anderes Beispiel sind die Softwares öffentlicher
Hotspots, die automatisch die Öffnung illegalen Materials
unterbinden.    Es sind aber noch massenhaft weitere
Anwendungen vorstellbar und überaus sinnvoll. So wäre es, wie in
den USA diskutiert, ohne weiteres möglich, Handwaffen für
unrechtmäßige Benutzer unbrauchbar zu machen, indem vor Gebrauch
zuerst die Fingerabdrücke gecheckt werden. Oder
Diebstahlsicherungen für Autos: Schon heute gibt es Karossen, die
ohne Iriskennung keinen Zentimeter weit rollen mögen.   Die
erwähnten Beispiele zeigen, dass digitale Vorbeugung nicht nur in
seinem „natürlichen Biotop“, dem Cyberspace, möglich und sinnvoll
ist, sondern auch im richtigen Leben, mitten in der analogen Welt.
Der Cyberspace ermöglicht allerdings Verhaltensweisen und
Geschäftsmodelle, auf die Staaten, Regierungen und andere
Interessengruppen nur beschränkt zugreifen können. Damit werden,
einerseits, individuelle Freiheitsrechte gesichert, die wie sonst
nichts die Würde des Menschen bewahren. Diese Freiheit und
Verschonung vor staatlichem Zugriff schließt, gerade wenn man
ethisch-moralisch argumentiert, ausdrücklich sogar vermeintlich
illegale Inhalte ein, die z.B. von Wikileaks an die
Weltöffentlichkeit lanciert werden. Warum...
15
15
:
: