Beschreibung

vor 1 Monat

Landesarbeitsgericht Hamm vom 30.08.2024 -1 SHa 16/24





Forderungen des Antragstellers:


- Feststellung der Lohnfälligkeit ab dem 15. des Folgemonats,


- Zahlung von 5.800 € brutto, dem ursprünglich vereinbarten
Gehalt,


- Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst wurde
durch die mündliche Kündigung vom 24. Juni 2024 und die
E-Mail-Kündigung vom 26. Juni 2024,


- Einrichtung eines Arbeitsplatzes unter den näher beschriebenen
arbeitsvertraglichen Bedingungen,


- Zahlung von 100 € für die entstandenen Reisekosten zur
Vertragsunterzeichnung,


- Zahlung von Verzugszinsen ab dem 15. Juli 2024,


- Freistellung von allen Kosten der laufenden arbeitsrechtlichen
Auseinandersetzungen.





Artikel:


1. ⁠Lohnklage


2. Mindestlohn





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⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer
Berg⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠





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