Episode 28: Praxisfragen zu Freelancern, Kündigungsschutz von Risikoträgern, straffällige Mitarbeiter

Episode 28: Praxisfragen zu Freelancern, Kündigungsschutz von Risikoträgern, straffällige Mitarbeiter

9 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat

In dieser Woche stehen folgende Themen im Fokus:


Arbeitnehmer und freier Mitarbeiter bei demselben
Unternehmen – geht das?
Kann eine Person gleichzeitig als Arbeitnehmer und freier
Mitarbeiter für dasselbe Unternehmen tätig sein? Das
Bundesarbeitsgericht erlaubt dies, sofern das Weisungsrecht des
Arbeitgebers nicht für das freie Dienstverhältnis gilt. Bestimmt
das Unternehmen jedoch Inhalt, Zeit, Dauer oder Ort der
zusätzlichen Tätigkeiten, ist ein paralleler Einsatz als freier
Mitarbeiter ausgeschlossen. In der praktischen Umsetzung sollten
Unternehmen daher drei wichtige Aspekte beachten.
HR-Update für den Finanzsektor – Weniger Kündigungsschutz
für Topverdiener
Für die Finanzbranche gelten schon heute Besonderheiten im
Kündigungsschutz. Nun hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf
eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes vorgelegt. Das Gesetz
soll den abgesenkten Kündigungsschutz für Risikoträger mit
Topgehältern auf den gesamten Finanzsektor ausweiten. Wir geben
einen Überblick.
Wenn Arbeitnehmer zu Straftätern werden
Begeht ein Mitarbeiter eine Straftat, kann dies das
Vertrauensverhältnis nachhaltig stören. Aus Arbeitgebersicht
bleibt oft nichts anderes übrig, als eine Kündigung in Erwägung
zu ziehen. Die Begehung einer Straftat kann grundsätzlich einen
verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen. In Einzelfällen
kann zusätzlich ein personenbedingter Kündigungsgrund gegeben
sein. Doch welche Umstände rechtfertigen den Ausspruch einer
Kündigung?


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Anregungen an: 7minutes@kliemt.de

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