Schlichtungsverfahren – recht einfach erklärt E-061
Das Schlichtungsverfahren ist die erste Instanz, die es zu
durchlaufen gilt, wenn man sich im aussergerichtlichen Rahmen nicht
mehr einig wird. Bis auf wenige Ausnahmen ist eine
Schlichtungsverhandlung auch unumgänglich, denn die
Klagebewilligung wird ers
13 Minuten
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Der etwas andere Rechts-Podcast! Wir brechen mit den üblichen Klischees und kommen tatsächlich ohne komplizierte Fachwörter aus. Wir sprechen über Themen, denen Unternehmer, Geschäftsführer und Selbständige im Alltag begegnen und liefern klare und anwe...
Beschreibung
vor 1 Monat
Das Schlichtungsverfahren ist die erste Instanz, die es zu
durchlaufen gilt, wenn man sich im aussergerichtlichen Rahmen nicht
mehr einig wird. Bis auf wenige Ausnahmen ist eine
Schlichtungsverhandlung auch unumgänglich, denn die
Klagebewilligung wird erst ausgestellt, wenn bei ebendiesem Termin
keine Einigung erzielt werden konnte.
Noch Fragen? Buche deine kostenlose Beratung unter:
https://recht-einfach.ch/gut-beraten/
Disclaimer: Die Plattform RECHT-EINFACH.CH wird betrieben durch die
SEQUOIA Legal & Advisory GmbH mit dem Ziel, Recht einfach für
jeden zugänglich zu machen.
Host: Milena Reinle
Gast: Ursina Imobersteg, Paralegal
durchlaufen gilt, wenn man sich im aussergerichtlichen Rahmen nicht
mehr einig wird. Bis auf wenige Ausnahmen ist eine
Schlichtungsverhandlung auch unumgänglich, denn die
Klagebewilligung wird erst ausgestellt, wenn bei ebendiesem Termin
keine Einigung erzielt werden konnte.
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