Liebling Bosman nun Liebling Diarra?
Das EuGH-Urteil zum FIFA-Transferreglement und DFL vs. DAZN wegen
Medienrechtevergabe
1 Stunde 15 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Monat
In den letzten Wochen wurden zwei wichtige Entscheidungen im Sport
verkündet. Mit dem Urteil des Schiedsgerichts der Deutschen
Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat DAZN im Streit mit
der Deutschen Fußball-Liga (DFL) um die Medienrechte der Bundesliga
überraschend eine Entscheidung zu seinen Gunsten erreicht,
jedenfalls überwiegend. Denn unmittelbare Folge des Schiedsspruchs
ist, dass die DFL das Vergabeverfahren für die Medienrechte 2025/26
bis 2028/29 noch einmal wiederholen muss. Darüber hinaus hat der
EuGH in der Rechtssache Diarra am 4. Oktober 2024 ein Urteil
verkündet, das die gesamte Sportwelt aufgewühlt hat, da noch nicht
absehbar ist, welche Auswirkungen seine Feststellungen letztlich
haben werden. Auf jeden Fall seien drei Regelungen im FIFA
Regulations on the Status and Transfer of Players (RSTP) nicht
vereinbar mit der europarechtlich garantierten
Arbeitnehmerfreizügigkeit und dem Kartellverbot des Art. 101 AEUV.
Die Sportrechts-Bubble hat sich in den letzten zwei Wochen schon
intensiv an dem Urteil abgearbeitet. Wir auch. Viel Spaß mit
unserer Folge 40, in deren ersten Teil unser Kollege Christof
Elßner wieder ein willkommener Sparringspartner zum Thema
Vergaberechts- und Schiedsgerichtsfragen war. Die Folge wird zum
ersten Mal von unserem neuen Partner, dem Boorberg Verlag,
präsentiert.
verkündet. Mit dem Urteil des Schiedsgerichts der Deutschen
Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat DAZN im Streit mit
der Deutschen Fußball-Liga (DFL) um die Medienrechte der Bundesliga
überraschend eine Entscheidung zu seinen Gunsten erreicht,
jedenfalls überwiegend. Denn unmittelbare Folge des Schiedsspruchs
ist, dass die DFL das Vergabeverfahren für die Medienrechte 2025/26
bis 2028/29 noch einmal wiederholen muss. Darüber hinaus hat der
EuGH in der Rechtssache Diarra am 4. Oktober 2024 ein Urteil
verkündet, das die gesamte Sportwelt aufgewühlt hat, da noch nicht
absehbar ist, welche Auswirkungen seine Feststellungen letztlich
haben werden. Auf jeden Fall seien drei Regelungen im FIFA
Regulations on the Status and Transfer of Players (RSTP) nicht
vereinbar mit der europarechtlich garantierten
Arbeitnehmerfreizügigkeit und dem Kartellverbot des Art. 101 AEUV.
Die Sportrechts-Bubble hat sich in den letzten zwei Wochen schon
intensiv an dem Urteil abgearbeitet. Wir auch. Viel Spaß mit
unserer Folge 40, in deren ersten Teil unser Kollege Christof
Elßner wieder ein willkommener Sparringspartner zum Thema
Vergaberechts- und Schiedsgerichtsfragen war. Die Folge wird zum
ersten Mal von unserem neuen Partner, dem Boorberg Verlag,
präsentiert.
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