Wirtschaftsnews vom 22. Oktober 2024

Wirtschaftsnews vom 22. Oktober 2024

Wirtschaftsnews

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vor 3 Tagen

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland


 


Thema heute:    Airline-Ärger: 170.000
Betroffene holen sich im ersten Halbjahr mit Fluggasthelfern Geld
zurück


 


 


Viele Urlauber, die im Sommer Ärger mit ihrem Flug hatten,
warten immer noch auf ihre Entschädigung. Kommerzielle
Fluggastrechte-Portale helfen aber vielen Betroffenen, ihr Geld
zurückholen. Wie eine Abfrage des gemeinwohlorientierten
Geldratgebers Finanztip unter den 14 größten Fluggasthelfern
Deutschlands zeigt, haben mindestens 170.000 Menschen mit Hilfe
von Fluggasthelfern im ersten Halbjahr 2024 eine Entschädigung
erhalten.


Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug gestrichen, steht
Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu – das
regelt die europäische Fluggastrechte-Verordnung. Abhängig von
Distanz und Verspätungsdauer gibt es zusätzlich zum Ticketpreis
eine Ausgleichszahlung, unter Umständen auch Taxi- und
Hotelkosten.


 


Betroffene können sich selbst darum kümmern und ihre Rechte
einfordern. „Das geht, indem sie einen Brief an die Airline
schreiben und hoffen, dass diese zahlt. Wer sich damit nicht
herumärgern will, kann sogenannte Fluggasthelfer beauftragen, die
die Fluggastrechte durchsetzen. Diese behalten dann einen Teil
der Ausgleichszahlung,“ erklärt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin
bei Finanztip. Zwei Monate nach dem Flug können sich Verbraucher
auch kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr
wenden. Das ist eine gute Möglichkeit, seine Rechte
durchzusetzen. 


 


Für wen sich Fluggasthelfer lohnen


Wer nicht so lange warten will oder keine Zeit und Nerven hat,
die Airline selbst anzuschreiben, der kann sich an ein
Fluggastrechte-Portal wenden. „Geschäftsreisende sollten ihre
Ansprüche immer an einen Rechtsdienstleister geben, denn die
können sich nicht an die Schlichtungsstelle für Reise &
Verkehr wenden“, erklärt Britta Schön.


Unter den Fluggastportalen gibt es sogenannte Sofortentschädiger
und Inkasso-Dienstleister. Sofortentschädiger prüfen anhand von
Wetter- und Flugdaten sowie der aktuellen Rechtsprechung, ob der
Fall Erfolg hat. Erst dann erhalten Kunden ein Angebot. Nehmen
sie das an, kauft das Unternehmen die Ausgleichsforderung ab und
innerhalb von zwei Bankarbeitstagen ist das Geld auf dem Konto.
„Diese Art der Entschädigung ist für alle gut, die das Geld
sofort zurück haben möchten“, so Britta Schön. Finanztip
empfiehlt die Sofortentschädiger Ersatz-Pilot und EUFlight. Etwa
30 Prozent der Entschädigung bleiben bei den Unternehmen.


 


Inkasso-Dienstleister prüfen erst den Fall und versuchen dann,
die Entschädigung wie ein Inkasso-Dienst durchzusetzen. Diese
Fluggasthelfer machen den Anspruch ihrer Kunden also zunächst
außergerichtlich geltend. Wenn die Unternehmen Erfolg haben,
bekommen die Fluggäste die Ausgleichszahlung abzüglich eines
Honorars zwischen 24 und 50 Prozent.  


 


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https://www.was-audio.de/aanews/News20241022_kvp.mp3

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